Beiträge von CJ#22

    „Wenn du hier korrekt lesen würdest“: „DonBlech hat aber nicht mehr als 4 Monate Lieferzeit nach seiner Aussage im Privatkundenvertrag stehen.“ Egal ob verbindlich oder unverbindlich, siehe Neuwagenverkaufsbedingungen, z.B. https://timmermanns.de/fileadm…AGB/BMW_AGB_NA_211209.pdf und bei vielen anderen...


    Wo findest du darin bzw. leitest du daraus ein Rücktritts- bzw. Storno-Recht des Verkäufers ab?

    Dabei grundsätzlich §§ 433 ff., 650 BGB beachten.

    In dem Fall von DonBlech kommt das was in der AGB beschrieben ist nicht zum tragen. Lediglich ja bei einem vereinbarten von LT von über 4 Monaten in der Zukunft. Bei Don ist jedoch das Fahrzeug so nicht mehr lieferbar, da es nicht mehr gebaut wird. Damit greift hier der 275 BGB und BMW ist raus.


    Abschließend ist zu sagen, wer denkt er ist hier schlauer als BMW oder kann mit BMW vor Gericht gehen und hier gewinnen ist hier auf dem Holzweg. BMW macht das schon etwas hat eine sehr große Juristische Abteilung und weiß genau was geht und was nicht.


    EDIT: Es gibt hier auch genug Referenzfälle welche man sich gerne anschauen kann in denen Kunden gegen BMW rigoros verloren haben und dann Gerichtskosten in 5 stelliger Höhe zu begleichen hatten..

    DonBlech hat aber nicht mehr als 4 Monate Lieferzeit nach seiner Aussage im Privatkundenvertrag stehen.

    Wenn du hier korrekt lesen würdest, hättest du auch gemerkt das sich meine Aussage darauf bezogen hat, dass selbst wenn man einen LCI bestellt mit einer Lieferzeit von über 4 Monaten hat, man hier auch keine Möglichkeit hätte.


    Ebenfalls hatte ich ja bereits darauf hingewiesen, dass deine 1 Satz Aussagen die jedes mal allem widersprechen was andere User hier Sinnvoll begründen Murks sind und du entweder hier mal ordentlich und fundiert mitdiskutierst oder deine Kommentare die wohl darauf abzielen die User hier schlecht darzustellen lässt..

    Durch Facelift-Lieferung ist der Vertrag aber erfüllbar.

    Nein ist er nicht.. denn der Vertrag bezieht sich immer auf die Kaufsache in diesem Fall war das ein 3er BMW mit ich sage mal der Modellnummer 1..


    Dieser wird nun aber nicht mehr gebaut und es wird ab nun ein 3er BMW mit der Modellnummer 2 gebaut, das sind faktisch und gesetzlich 2 ganz verschiedene paar Schuhe, somit kann der damals geschlossene Vertrag nicht mehr bedient werden und muss angepasst storniert oder ganz neu aufgesetzt werden.


    Ich glaube du siehst das hier etwas zu Schwarz und Weiß.. wie gesagt es ist nicht so das du eine Bank beim Zimmerer um die Eck bestellst die 150 EUR kostet und in 2 Tagen abholfertig ist. BMW hat hier prinzipiell mehr an Rechten als der Kunde, da dieser ja den ganzen Verkaufsbedingungen und AGB´s zustimmen muss und diese zielen zu 90% darauf ab das BMW hier möglich nicht verklagt werden kann und bei fast allem fein raus ist. Wenn sich bei dir was tut kannst du ja gerne versuchen gegen BMW und das was von dir unterschrieben und bestätigt wurde klagen.. dann haben wir ein Paradebeispiel eine teuren Prozesses ohne Nutzen.

    Ist es einem Auftragnehmer nicht mehr möglich Vertrag zu erfüllen (wie hier, dass ein Non-LCI-Auto von BMW gar nicht mehr herstellt wird oder weil rechtliche Bedingungen für die Lieferung nicht mehr gegeben sind), kann der Vertrag durch den Auftraggeber aufgelöst werden. Je nach Vertrags- und Gesetzeslage kann der Auftraggeber hier einen Schadenersatz einfordern. Ein Recht auf eine Vertragserfüllung zu pochen, aber der Vertrag ist physisch oder rechtlich nicht mehr erfüllbar, gibt es nicht.

    Einmal das wie Master schreibt und selbst wenn man einen LCI bestellt hat mit Lieferzeit über 4 Monaten und dieser dann teurer wird und das Prozentual über die Preisklausel im Vertrag hinaus geht hat man lediglich die Möglichkeit zu stornieren oder eben den höheren Preis zu akzeptieren..


    Ist alles vertraglich geregelt und da hat man auch keine Handhabe da auf Erfüllung zu pochen, da wie gesagt BMW sich hier absichert durch diese Preisklausel.


    EDIT: Eine Neuwagenbestellung ist rechtlich eben nicht einfach nur ein einfacher Kaufvertrag wie beim Kauf einer Holzbank beim Zimmerer um die Ecke sondern da kommt noch eine ganze Menge mehr dazu was beachtet werden muss vor allem die AGB, Preisklauseln etc. etc.

    Aber es besteht doch ein gültiger, bestätigter Kaufvertrag und man kann auf Vertragserfüllung pochen. Wo soll da diese ersetzende Nur-Storno-Klausel in den zugrundeliegenden Bedingungen denn stehen?


    Das kommt drauf an was auf der AB steht.. bei einigen steht dort wohl folgendes:


    "Aufgrund der BMW/MINI Produkt- und Preismaßnahmen 07/2022 können sich Preise sowie die Verfügbarkeit von Sonderausstattungen ändern.

    Es gelten die gültigen Listenpreise der BMW AG am Tag der Lieferung"


    Dann hast du ziemlich genau 0,0 Chancen da was zu machen.. BMW ist nicht blöd und sichert sich bei sowas schon ab.. Sonst würden die ja im Jahr 100000 Klagen bekommen weil irgendwas etwas teurer geworden ist.. ist ja beim LCI so üblich leider..


    EDIT: Hier mal eine Stellungnahme bezüglich aktueller Preiserhöhungen eines renommierten Händlers:


    Beträgt die Lieferzeit länger als vier Monate und befindet sich im Kaufvertrag eine Preisanpassungsklausel, so kann der Autohersteller die Kosten weiterreichen. Jedoch nur, wenn die Preiserhöhung nicht mehr als 5 Prozent ausmacht. Die vorletzte Preiserhöhung von Ferrari machte genau 5 Prozent aus. Erhöht der Verkäufer zwischen Vertragsabschluss und geplanter Auslieferung in zwei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Autohersteller sind hier nicht zimperlich und ziehen rigoros auch Kunden vor Gericht. Oftmals wird argumentiert, dass eine verbesserte Serienausstattung die Preiserhöhung wieder unter 5 Prozent drückt. Doch die Gerichte haben bereits vielfach entschieden: Ab 5 Prozent, auch bei einer zweifachen Preiserhöhung, kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Und der Händler muss dies auch freiwillig anbieten. Egal, welche Extras das Auto nun zusätzlich kostenfrei erhält.

    Also ich hab das auch vor 2 Wochen geändert, bei mir hat er den M Tacho (Eckige Schrift) inkl Headupdisplay (Eckige Schrift) geändert, was bisschen schade ist, sofern man im Headup die eckige Schrift hat wird die Zahl selbst nicht mehr Rot wenn man schneller als erlaubt fährt.

    Das ist ja interessant, dann haben Sie das wohl angepasst, dann habe ich nichts gesagt :thumbsup:


    Da wäre ich sogar froh drum, da ich eigentlich nie das erlaubte Fahre (100er Landstraße meist so 105 oder so) und mir das rot ziemlich auf den Keks geht :S

    mich erinnern kann M oder M3 Layout auswählen. Wenn ich es bei Zeiten finde, gebe ich Bescheid. Eine Funktion, wo nur das Headup zB in Verbindung mit dem M Performance Tacho (bis 260/300?) geändert werden kann habe ich nirgends gesehen.

    Wenn du das Layout auf M oder M3 änderst zumindest war es Anfang des Jahres noch so, ändert sich im HUD 0, gar nichts sprich du hast zwar den M- Tacho aber das HUD bleibt so wie immer..

    Hallo in die Runde,


    mein Displayschlüssel zeigt noch die Winterzeit an. Die Uhrzeit-Anzeige im Auto hat selbstständig auf Sommerzeit umgestellt. Wie kann ich beide Zeiten synchronisieren? Das wäre zur Planung der Heiz-oder Lüftungsfunktion ja praktisch.