„Wenn du hier korrekt lesen würdest“: „DonBlech hat aber nicht mehr als 4 Monate Lieferzeit nach seiner Aussage im Privatkundenvertrag stehen.“ Egal ob verbindlich oder unverbindlich, siehe Neuwagenverkaufsbedingungen, z.B. https://timmermanns.de/fileadm…AGB/BMW_AGB_NA_211209.pdf und bei vielen anderen...
Wo findest du darin bzw. leitest du daraus ein Rücktritts- bzw. Storno-Recht des Verkäufers ab?Dabei grundsätzlich §§ 433 ff., 650 BGB beachten.
In dem Fall von DonBlech kommt das was in der AGB beschrieben ist nicht zum tragen. Lediglich ja bei einem vereinbarten von LT von über 4 Monaten in der Zukunft. Bei Don ist jedoch das Fahrzeug so nicht mehr lieferbar, da es nicht mehr gebaut wird. Damit greift hier der 275 BGB und BMW ist raus.
Abschließend ist zu sagen, wer denkt er ist hier schlauer als BMW oder kann mit BMW vor Gericht gehen und hier gewinnen ist hier auf dem Holzweg. BMW macht das schon etwas hat eine sehr große Juristische Abteilung und weiß genau was geht und was nicht.
EDIT: Es gibt hier auch genug Referenzfälle welche man sich gerne anschauen kann in denen Kunden gegen BMW rigoros verloren haben und dann Gerichtskosten in 5 stelliger Höhe zu begleichen hatten..