Wieso sollte hier ein Festigkeitsgutachten gefragt sein?
Ganz einfach weil wir in Deutschland sind und ein Alpina B3 laut TÜV bzw. auch laut Papieren genauso viel mit einem G21 oder G20 zu tun hat wie ein 911 Turbo..
Das jeder weiß das es sich um einen umgebauten BMW handelt auf Basis G20/21 ist logisch, allerdings steht im Fahrzeugschein als Hersteller Bovensiepen und bei Modell B3 oder D3 und das hat mit BMW erstmal nichts zu tun, daher kann der Prüfer hier genau 0,0 anhand der Unterlagen herleiten. Es sei denn er schreibt einen offiziellen Bericht, dass es sich um Fahrzeug auf Basis G20 handelt und deshalb die Felgen ja auch bei Hersteller des G20 funktioniert. Damit steht er aber 100% in der Verantwortung sollte irgendwas passieren und den Schuh zieht sich in aller Regel niemand an.
Es gibt ja sogar Probleme BMW Felgen einer anderen Baureihe wie z.B. G30 auf dem G20 einzutragen wenn du kein Festigkeitsgutachten oder Unterlagen zur Felge hast.
Es hat sich da einiges beim TÜV geändert, die meisten die dort arbeiten machen nur Dienst nach Vorschrift und sagen dann ganz einfach ja ich brauche aber laut Vorschrift dies das und das wenn du das nicht hast, dann schönen Tag noch.