Gesetzlich wohl nicht wirklich geregelt weil bei ab Werk getönten Fahrzeugen ist die ja auch hinter dem getönten Glas und man foliert ja nicht direkt die Leuchte.. ich kenne einen Folierer der schneidet die 3te Bremsleuchte immer aus und tönt diese nicht mit wenn er foliert..
Wer das nicht will, den weißt er dann schriftlich darauf hin das er nicht haftbar ist falls es Probleme gibt.. weil er halt sagt gibt da nichts so 1:1 aber im Fall der Fälle könnte es ein Thema werden, weil man ja Scheinwerfer und Rückleuchten nicht folieren darf..