Also folgende Fakten sind schwerlich diskutierbar, da es hier auch schon entsprechende Gerichtsurteile gibt:
- Fahrzeugmodifikationen, die zu einer höheren Vmax als Serienstand führen, führen zum Erlöschen der BE.
- Fahrzeuge ohne BE können nicht für den Straßenverkehr versichert werden.
Mit anderen Worten wenn ich jetzt eine Leistungssteigerung auf sagen wir mal 480- 500 PS durchführen lasse (die gibt es ja auch mit TÜV und somit zulässig) dann gibt es keine Möglichkeit zu sagen, hay mein Tuner würde mir die Begrenzung hochsetzen, sodass ich max. 320 km/h fahren kann.
Oder muss ich dann einfach umfangreiche Modifikationen vornehmen (Bremse verstärken etc. etc.) um das eintragen zu lassen ?
Es gibt ja auch komplett Umbauten von Fahrzeugen ala. Brabus die entsprechend eine höhere Leistung und VMAX im Schein haben, daher kann es ja eigentlich nicht sein, das pauschal dein erster aufgeführter Punkt so korrekt ist