Beiträge von CJ#22

    Drücke die Daumen, weiß auch nicht wie das ist mit Fahrzeugen die bereits gebaut aber nicht zugelassen sind..


    Weil eigentlich brauchen es alle Fahrzeuge ab einem gewissen Datum um zugeladen werden zu können.. in einem anderen Forum wurde gemutmaßt das alle die nicht zugelassen wurden das per Update vor Zulassung erhalten.. hat sich aber nicht so ganz aufgeklärt

    Das kann schon sein, die Wischer werden ja auch entsprechend etwas Aerodynamisch optimiert entwickelt, wenn die dann natürlich anders stehen, kann das schon zu Windgeräuschen führen..


    Meine Schlagen auch bei hoher Geschwindigkeit nicht merklich an der A- Säule an.. müsste vermutlich irgendwas nicht stimmen..

    Generell ists ja eh wo kein Kläger da kein Richter, es gibt sicher viele Fahrzeuge ohne VMAX Begrenzung aber solange die nicht mit mehr als VMAX geblitzt oder angehalten werden, fällt das eh keinem auf.


    Die meisten Unfälle bei jenseits der 260 enden eh so, das eine Strafe da noch das kleinste Übel wäre..

    • Es gibt ein Teilegutachten nach §19.3 StVZO für die Veränderung, dann reicht eine einfache TÜV-Prüfung und das Ganze wird eingetragen.
    • Es gibt ein technische Prüfung nach §19.2 StVZO. Dann kann eine Einzelbetriebserlaubnis für das Fz. erteilt werden.


    Also wenn ich beispielsweise einen DME-Unlock mache, die Vmax-Begrenzung entferne und das nicht eintragen lasse, ist die BE futsch.

    Das war mir schon klar, das die BE erlischt, wenn ich keine VMAX drinnen habe und das nicht eintrage, gefühlt erlischt ja eh bei jeder Änderung die irgendwie eingetragen werden muss die BE, sollte man dem nicht nachkommen..


    Aber dann hat sich das geklärt dein Beitrag weiter oben klang nämlich so als wäre eine Leistungssteigerung plus eine höhere VMAX gemäß Gerichtsurteil gar niemals eintragbar bzw. legal, das war auch der Grund warum ich so spezielle nachgefragt hatte.. aber dann ists ja easy wie immer Gutachten und fertig ists.

    Also folgende Fakten sind schwerlich diskutierbar, da es hier auch schon entsprechende Gerichtsurteile gibt:


    - Fahrzeugmodifikationen, die zu einer höheren Vmax als Serienstand führen, führen zum Erlöschen der BE.

    - Fahrzeuge ohne BE können nicht für den Straßenverkehr versichert werden.

    Mit anderen Worten wenn ich jetzt eine Leistungssteigerung auf sagen wir mal 480- 500 PS durchführen lasse (die gibt es ja auch mit TÜV und somit zulässig) dann gibt es keine Möglichkeit zu sagen, hay mein Tuner würde mir die Begrenzung hochsetzen, sodass ich max. 320 km/h fahren kann.


    Oder muss ich dann einfach umfangreiche Modifikationen vornehmen (Bremse verstärken etc. etc.) um das eintragen zu lassen ?

    Es gibt ja auch komplett Umbauten von Fahrzeugen ala. Brabus die entsprechend eine höhere Leistung und VMAX im Schein haben, daher kann es ja eigentlich nicht sein, das pauschal dein erster aufgeführter Punkt so korrekt ist