Danke, diese Notiz hab ich mir schon gemacht, weil das ja schon öfters in den Threads steht. Aber ich bin in Österreich, mit unseren drakonischen Vorgaben bleibt mir wahrscheinlich gar nicht mehr viel Spielraum
Wobei es ja eigentlich bei einem 08/15 Gewindefahrwerk mit Gutachten doch kein Problem sein sollte die erlaubte Tieferlegung einzutragen die im Gutachten steht oder ?