Je nachdem wie man fährt hat man auch mal etwas Gummi an der Felge und dem Koti, habe ich ab und an auch.. bei guter Temperatur fliegt da immer mal bisschen was ab
Beiträge von CJ#22
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Man sollte drauf achten das die eine Zulassung haben sonst könnte es Probleme beim TÜV geben, wegen diesen komischen Merkblatt wo drinnen steht das Magnet Halter ohne Sicherung nicht zulässig sind..
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das muss doch auch für eine Fachwerkstatt dokumentiert sein?
Das ist es auch, aber halt im System von BMW wo eine Fachwerkstatt entsprechend Zugang hat..
Nicht für den Endverbraucher zugänglich..
Die meisten MP Teile sind so gebaut das vorhandene Bohrungen genutzt werden können, ich würde mir einfach mal das Teil anschauen, eigentlich sollte sich das schon daraus erschließen wo der Kleber hin muss etc.
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Der X3M hat nur die 4 Kolben Anlage somit Sättel analog zum 40i nur mit dne Compound Scheiben und Belägen.. die drücken etwas weniger als die 6 Kolben aber das ist schon wenig Abtrag, sind das sicher noch die ersten Scheiben ?
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Um was genau geht es ?
Die Unterbodenplatte welche vorne mittig unter dem Fahrzeug sitzt ?
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Ah, okay. Wer macht das? Geht mir um den Service, einsehen von eventuellen Reparaturen etc
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PS. Kann hier jemand eine FIN checken lassen bei BMW?

Meinst du um die SA auszulesen oder um die Historie auszulesen ?
Für zweiteres ist mir im Forum niemand bekannt..
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Es gibt auch Quellen, bei denen ist 450 Euro die Grenze.
Willkommen in der deutschen Paragraphenreiterei 🤣
Ich glaube deswegen steht auch bei gefühlt allen Artikeln am Ende irgendwo, das es im Einzelfall auf jedenfalls geprüft werden muss, die Schreiber der Artikel wollen sich da selbst auch nicht angreifbar machen

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Die Grenze liegt bei 750 Euro brutto.
Darunter ist es ein Bagatelschaden.
700 netto = 833 brutto
Da wäre ich Vorsichtig, dort steht "sich die Reparaturkosten auf mehr als 750 Euro belaufen. Darunter ist meist von einem Bagatellschaden die Rede."
Es gibt nämlich ein Urteil vom BGH, in welchem steht das ein Bagatellschaden lediglich ein geringer Schaden wie z.B. ein Kratzer im Lack ist, ein Blechschaden ist kein Bagatellschaden mehr. Ein Betrag wird dort nicht genannt. Es gibt soweit mir bekannt auch keine gerichtlich definierte Grenze. Jeder Fall muss einzeln geprüft werden bei sowas.
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Ich würde das bei einem eventuellen Widervekauf natürlich angeben mit dem Hagelschaden. Aber da der Wagen laut VK Nachlackierungsfrei ist und keinen Unfall gehabt hat, würde ich das gerne irgendwie schriftlich haben.
Er würde nur reinschreiben Hagelschaden über 700 Euro und nicht Unfallfrei.
Also das er nicht reinschreibt Unfallfrei kann ich verstehen, weil das ist halt auch nicht der Fall.. Unfallfrei heißt ja nicht per se Unfall sondern Schaden.. ob man jetzt einen Unfall hatte oder es ein Hagelschaden gab oder ein herabfallender Ast die Motorhaube eingedellt hat ist da egal.. das Fahrzeug ist so in der Form halt nicht Unfallfrei.. wenn der Händler das jetzt wissentlich als Unfallfrei verkauft, fällt dem das rechtlich auf die Füße..
Wenn er dir reinschreibt Hagelschaden 700 EUR und Nachlackierungsfrei hast du doch deine Bestätigung. Wenn du ihn weiterverkaufst kannst du dem Käufer das zeigen und sagen hier Fahrzeug hatte einen Hagelschaden, hat 700 EUR gekostet, wurde bei BMW Instandgesetzt, Fahrzeug wurde nicht lackiert.