Das erscheint mir etwas zu weit gefasst. Wenn man z. B. durch einen BMW-Betrieb irgendwelche M-Performance-Teile nachrüsten lässt, erfüllt das sicher das Kriterium 'Modifikation ggü. Serienzustand'. In dem Fall wird der Halter aber keinerlei Garantieansprüche verlieren.
Genau das ist es eben nicht, die M Performance Teile sind Homologierte Serienteile, auch der einzige Grund warum diese weder Gutachten noch ABE oder Papiere brauchen. Daher handelt es sich hier um keine Modifikation gegenüber dem Serienzustand welcher bei Abnahme der Typisierung etc. vorlag.
Ich glaube aber jedem ist klar was ich damit sagen wollte, ein Gutachter der Versicherung wird Codierung sicherlich als Modifikation oder Tuning werten..