Beiträge von CJ#22

    Hat jemand Erfahrungen damit? Wie komme ich an den BDC? Liegt das Problem es überhaupt an der Sicherung?

    Der sitzt im Beifahrerfußraum, dafür Fußmatte raus, Fußraumverkleidung oben lösen, die Plastik Einstiegsleisten demontieren. danach Fußrumverkleidung rechts und dann den Teppich nach links weg drücken, dort sitzt dann das BDC. Hier musst du dann die Abdeckung abmachen und kommst entsprechend an die Sicherungen. Habe das schon mehrfach gemacht, plane mal so ne halbe Stunde ein wenn du alles ordentlich und entspannt machst. Am besten Sitz ganz nach hinten und mit dem Oberkörper in den Fußraum legen.


    Wenn das Fahrzeug meldet Sicherung defekt, wird es auch so sein.


    Ganz wichtig, vorher Batterie abklemmen und Haube auf!

    Ah danke. Also gelten für Rückleuchten und Scheinwerfer unterschiedliche Vorgaben? Kann mir kaum vorstellen, dass bei den "Chinarückleuchten" dann einer eine Typengenehmigung erstellt hat.

    Ja es gibt Unterschiede zwischen den Scheinwerfern für Fern und Abblendlicht und den Heckleuchten.


    Die E- Nummer der China Heckleuchten ist aber vermutlich auch nichts wert..

    Wenn es Versionen gibt, die unbranded sind, dürfte man die dann verwenden?

    Weil es gibt doch auch die Aftermarket Rückscheinwerfer, die mWn. eine E Nummer haben und ich dachte immer dass das dann ausreicht. Gilt das bei den Frontscheinwerfern nicht?

    Die müssen eine entsprechende Typengenehmigung haben, dann dürfen die verbaut werden.


    So eine Genehmigung kostet im 6 stelligen Bereich und das kann nur der Hersteller machen, da es kaum einen Markt für sowas gibt, ist es sehr unwahrscheinlich das es Front Scheinwerfer gibt mit einer passenden Genehmigung.


    Die Scheinwerfer die hier verlinkt wurden haben natürlich keine Typengenehmigung.

    Das habe ich schon rausgelesen, ich rate nur alles schriftlich festhalten sollte das nicht zu beheben sein hast du für den Fall was in der Hand..


    Drücke auf jedenfalls die Daumen das sich was tut wobei ich wenig Chance auf Besserung durch eine Vermessung sehe, gerade wenn man die anderen Fälle hier im Forum anschaut

    Können tut man das schon, deine Kaufsache befindet sich nicht in einwandfreiem Zustand, wie sie dir angeboten und verkauft wurde, zweimal darf der Verkäufer nachbessern, ist der Mangel danach nicht behoben, ist ein Rücktritt möglich.


    Muss nur alles schriftlich gemacht werden, am besten vom Anwalt der Druck macht..

    Finde das auch nicht optimal gelöst.. könnte es verstehen wenn es was ganz außergewöhnliches oder nicht nachvollziehbares ist, aber bei einem Thema wie der Lenkung was beim G2X wohl ja mal vorkommt also nichts neues ist, sollte das kein so Riesenthema sein..


    Ich muss ehrlich sagen ich an deiner Stelle, wäre vermutlich vom Kauf zurückgetreten wenn das so schon anfängt.. wenn ich was mit Problemen haben will, kaufe ich mir ein altes Motorrad mit 20 Jahren Standzeit um es zu restaurieren, aber kein Auto für so viel Geld wo ich dann noch Lebenszeit investieren und mir Stress machen muss, damit es technisch in Ordnung ist.. bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug ja gut ist halt so.. aber nicht bei einem 3 Jahre alten PS Fahrzeug