Die Frage ist daher auch, ob er mit unfallfrei werben darf, wenn er es gar nicht zweifelsfrei wissen kann. Vielleicht könnte man an dieser Stelle angreifen.
Schwierig, dann dürfte kein Gebrauchtfahrzeug was nicht vom Händler selbst genutzt wurde als Unfallfrei angeboten werden. Denn wie will ein Händler prüfen ob bei einem Fahrzeug z.B. die Haube oder die Tür getauscht wurde oder auch die Front, wenn das alles ordentlich mit Original Teilen ersetzt wurde, bekommt man das nie raus..
Ich denke es wird für einen Händler zumutbar sein eine optische Prüfung und eine Elektronische durchzuführen im Rahmen seiner Möglichkeiten, das wars dann aber auch. Solange man ihm kein Vorsatz beweisen kann, wirds schwer..