Beiträge von CJ#22

    Alternative oder im Worst Case wäre die Frage, ob auch die Abdeckung vom G80/G81 am non-M Modell passt.

    Passt nicht, das ist nicht nur eine kleine Abdeckung sondern ein großes Teil was in die Radhausschale eingeschraubt wird, der non M hat weder Verschraubung dafür, noch genug Platz im Radhaus.


    So sieht das Teil aus:


    pasted-from-clipboard.png


    Quelle: https://www.kleinanzeigen.de/s…84071/2883728199-223-6450

    Nein hat er nicht, das wird nur zurückgesetzt aktiv durch eine Werkstatt die das einträgt und entsprechend den Intervall wieder rücksetzt, ansonsten passiert da gar nichts mit, das läuft einfach weiter runter wie vorher..


    Zwischenwechsel bei 14k km verbleibend, läuft es auch weiter von 14k km runter..

    Da die Lippe eh nur was bringt überhalb von 150 und da auch nur marginal außer es ist eine Cup Lippe die entsprechend aufbaut, würde ich mich da auf jedenfalls für die Federn entscheiden..


    KW wird dir vermutlich antworten das sie sowas machen können, dafür aber ein (dein) Fahrzeug benötigen zum Testen eintragen etc.

    Auf WR gefällt er mir sogar auch deutlich besser, 20 Zoll ohne Tieferlegung wirkt für mich immer wie A380 beim Start gerade die EW durch ihr offenes Design verstärken das noch.. kann es aber verstehen, wenn es halt nicht geht weil man dann nicht mehr ins Parkhaus kommt (wobei ich da noch nie Probleme hatte mit meinen 11cm Bodenfreiheit) bringts auch nix..

    Genau, da ist ja so üblich (bei mir auch tief eingetragen und dann etwas hoch) und wie geschrieben gegen höher sagt eigentlich keiner was, wenn dann nur wenn man tiefer ist als eingetragen.


    Ich denke trotzdem das ein fähiger Prüfer einem auch ne zweite Höhe eintragen kann, wenn da alles passt. Hab das mal bei nem nachgerüsteten Luftfahrwerk gesehen, das hatte zwei Positionen, normal und angehoben und da wurden beide höhen Fix eingetragen.


    Trotzdem ein Problem bleibt, sobald du die höhe veränderst, sollte die Fahrwerksgeometrie neu abgestimmt werden, weil die passt dann logischerweise nicht mehr..

    Das geht?

    Soweit mir bekannt spricht technisch nichts dagegen.. musst halt alles doppelt machen, sprich erstmal ganz Tief, Vermessen, Eintragen, dann ganz hoch, vermessen und eintragen, muss man mit dem TÜV abklären, das sollte aber möglich sein, kann höchstens sein das sie einem irgendeine Auflage machen wie danach muss Vermessen werden oder sowas.


    Verstellbereich eintragen geht nicht mehr, das hat man früher gerne gemacht, aber zwei fixe höhen sollten wenn es keine technischen Bedenken gibt (mir fällt nichts ein) kein Problem darstellen.

    Da wäre halt das KW V3 L perfekt gewesen, immer Sommer maximale Tiefe und im Winter schraub ich das Ding hoch, hoffe da kommt noch was von KW, Anfrage habe ich mal gemacht.

    Da musst du aber schauen, weil bei der Eintragung wird ein fester Wert eingetragen, normal sagt keiner was wenn du höher bist, nur bei Tiefer meckern die, aber streng genommen ist die Eintragung nichtig sobald du den höher schraubst und wenn es einer ganz ernst meint, gibt das Ärger.. dann lässt du am besten einmal Tief eintragen und einmal hoch dann kannst du beides machen, hier solltest du aber beachten, das du mit jedem Hoch und Tiefschrauben die Fahrwerksgeometrie änderst und entsprechend, Spur, Sturz etc. neu angepasst werden müssen.