Beiträge von CJ#22

    Ah danke. Also gelten für Rückleuchten und Scheinwerfer unterschiedliche Vorgaben? Kann mir kaum vorstellen, dass bei den "Chinarückleuchten" dann einer eine Typengenehmigung erstellt hat.

    Ja es gibt Unterschiede zwischen den Scheinwerfern für Fern und Abblendlicht und den Heckleuchten.


    Die E- Nummer der China Heckleuchten ist aber vermutlich auch nichts wert..

    Wenn es Versionen gibt, die unbranded sind, dürfte man die dann verwenden?

    Weil es gibt doch auch die Aftermarket Rückscheinwerfer, die mWn. eine E Nummer haben und ich dachte immer dass das dann ausreicht. Gilt das bei den Frontscheinwerfern nicht?

    Die müssen eine entsprechende Typengenehmigung haben, dann dürfen die verbaut werden.


    So eine Genehmigung kostet im 6 stelligen Bereich und das kann nur der Hersteller machen, da es kaum einen Markt für sowas gibt, ist es sehr unwahrscheinlich das es Front Scheinwerfer gibt mit einer passenden Genehmigung.


    Die Scheinwerfer die hier verlinkt wurden haben natürlich keine Typengenehmigung.

    Das habe ich schon rausgelesen, ich rate nur alles schriftlich festhalten sollte das nicht zu beheben sein hast du für den Fall was in der Hand..


    Drücke auf jedenfalls die Daumen das sich was tut wobei ich wenig Chance auf Besserung durch eine Vermessung sehe, gerade wenn man die anderen Fälle hier im Forum anschaut

    Können tut man das schon, deine Kaufsache befindet sich nicht in einwandfreiem Zustand, wie sie dir angeboten und verkauft wurde, zweimal darf der Verkäufer nachbessern, ist der Mangel danach nicht behoben, ist ein Rücktritt möglich.


    Muss nur alles schriftlich gemacht werden, am besten vom Anwalt der Druck macht..

    Finde das auch nicht optimal gelöst.. könnte es verstehen wenn es was ganz außergewöhnliches oder nicht nachvollziehbares ist, aber bei einem Thema wie der Lenkung was beim G2X wohl ja mal vorkommt also nichts neues ist, sollte das kein so Riesenthema sein..


    Ich muss ehrlich sagen ich an deiner Stelle, wäre vermutlich vom Kauf zurückgetreten wenn das so schon anfängt.. wenn ich was mit Problemen haben will, kaufe ich mir ein altes Motorrad mit 20 Jahren Standzeit um es zu restaurieren, aber kein Auto für so viel Geld wo ich dann noch Lebenszeit investieren und mir Stress machen muss, damit es technisch in Ordnung ist.. bei einem 15 Jahre alten Fahrzeug ja gut ist halt so.. aber nicht bei einem 3 Jahre alten PS Fahrzeug

    Wird das einem Kunden eigentlich irgendwo schriftlich mitgeteilt? Nur dann könnte BMW sich darauf berufen. Da ich keinen Wagen mit xDrive fahre, findet sich in meinen Unterlagen nur eine Empfehlung für *-markierte Reifen, aber keine Verpflichtung nur solche zu fahren.

    Vermutlich wird das irgendwo ganz versteckt schon stehen.. die teilen dir ja auch nicht explizit mit, das wenn du was am Fahrzeug änderst die Garantie bzw. Gewährleistung darauf erlischt.. und das ist auf jedenfalls so..

    Naja,meine Niederlassung glaubt mir ja das da was nicht stimmt....nur sie WARNEN mich vor hohen Diagnosekosten,weil die ja jemand bezahlen muss.

    Premium Selection Garantie zahlt sowas nicht, die zahlen quasi erst wenn man weis was Defekt ist.

    Ja das sollte man auch nicht unterschätzen wenn die da 5h Fehlersuche machen und am Ende nichts finden bekommt man 1000 EUR in Rechnung gestellt und hat nichts gewonnen... :(