Die Polizei kann wenn sie will auch in allen Modis messen (wenn Sie Zeit haben), es steht nirgends das sie es nicht dürfen (Ein Fahrmodus zählt sehr sicher ja unter dem normalen Betriebsmodus) und das Standgeräusch ist ja wie Toffi auch ausführt und belegt der höchste gemessene Wert sämtlicher verfügbarer Modi.. Dürften sie das nicht gäbe es sicher ein verlässliches Urteil oder eine Rechtsprechung in welcher dies genauso hinterlegt ist.. am Ende wird man nie schlüssig argumentieren können gegen den Staatsanwalt warum die Messung nicht in Ordnung ist nur weil sie nicht im Comfort Modus erfolgte sondern im Sport Modus.
Anders wäre es wohl wenn der Hersteller in Zusammenarbeit mit dem KBA und der Homologationsstelle ein offizielles Schreiben herausgibt, in welchem er den normalen Betriebsmodus definiert und untersagt anders zu messen. In der Realität wird das aber nie passieren, denn welche Argumentation hat BMW gegenüber dem KBA. Wenn Sie sagen es darf aber nur so und so gemessen werden, würde es ja dafür sprechen, das mit dem Fahrzeug etwas nicht stimmt oder bei der Homologation gemogelt wurde, da die Werte nicht haltbar sind die bei der Homologation ermittelt und entsprechend eingetragen wurden.