Beiträge von CJ#22

    So, nach 44.000 km im 330i (M-Paket) sind meine hinteren Beläge in 2000km auch fällig laut BC. Ist zwar keine optimale Laufleistung, aber auch nichts, wo ich Kulanz schreien würde. Bin gespannt, was mich der Spaß kostet :)

    Zur Vollständigkeit, auch M- Sportbremse oder normale Bremse verbaut ?


    Denn die M- Sportbremse ist von all diesem hier nicht betroffen.

    wozu denn, wenn es doch funktioniert.

    Weil es ohne Vermessung nie 100% ig perfekt abgestimmt ist alles..


    aber wenn man mit dem Fahrzeug nicht dynamisch (schnell gerade ausfahren zählt nicht)unterwegs ist und davon Ahnung hat, wird man es ziemlich sicher nicht merken, außer jetzt es ist ganz scheiße und das zieht nach links oder rechts ^^

    Ganz ehrlich, ich würde sie einfach verbauen.. was soll beim 330e Seitenschweller anders sein wie bei den anderen, vor allem da ich Sie schon live am 330e G21 gesehen habe..


    Steht M- Performance drauf, also kontrolliert die Polizei eh nichts, da es keine Papiere dazugibt und es automatisch homologiert ist, einfach verbauen und gut ist, so wie die anderen 330e hier im Forum, Probleme gibts da nicht :thumbup:

    G21 und G20 Unterschiede, kann ich dir leider nicht sagen, aber zwischen M- Paket und non M- Paket gibt es bauliche Unterschiede, weshalb die M- Performance Schweller nur an Fahrzeuge mit M- Paket passen..


    Die M- Performance sind nicht zugelassen ?- weil hier im Forum gibt es einige 330e die diese verbaut haben:


    BMW M Performance Seitenschwelleraufsatz 3er G20 G21 - leebmann24.de


    EDIT: Soweit ich sehe sind diese auch für den 330e zugelassen..

    Jaja, BMW kann auch bis 237,5 km/h die Geschwindikeit eindrosseln, ohne das man eine rechtliche Handhabe hat. Andersrum soll man dann erst einmal beweisen, wer den Wert innerhalb der 10 Betriebsstunden geändert hat. Haben übrigens die Fahrzeuge vor 11/2020 keine Zulassung, weil die ja 263 km/h und nach GPS 254 km/h fahren? Skandal!;)


    Übrigens wird die Höchstgeschwindigkeitswert sogar von einigen BMW Autohäusern innerhalb der 10 Betreibsstunden geändert. An so einen Autohändler werde ich mich wenden, da BMW ja auf den BMW Händler und Service verweist.

    Ich glaube du verstehst hier einfach die Gesetzliche Lage und die Tatsachen nicht.. aber gut.. ist dann so.


    Nachweisen ist keinerlei Problem, BMW kann jeden Zugriff oder Parameter der geändert wurde, ohne Probleme nachweisen und nachvollziehen, die können dir dann genau sagen, um 11.10.21 um 11:34:43 Uhr wurde auf den BDC zugegriffen, auf Partition XY sowie Parameter XY geändert, das können Sie sogar aus der Ferne machen, mittlerweile ist alles nachzuvollziehen, egal was Softwareseitig gemacht wird.


    Aber ist nicht mein Problem sowie Diskussion ich wollte lediglich auf den Rechtlichen Rahmen sowie deine falsche Annahme/Auslegung hinweisen.. daher zur Kenntnis genommen und jetzt BTT

    Für alle die die das M-Technik Paket mit der 374mm Bremsanlage haben:

    Aufpassen und ABE studieren. Wollte eben die Borbet By in 19 Zoll bestellen und dann steht da bei M340i folgendes als Hinweis:

    B35) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die mit folgender Bremsanlage ausgerüstet sind:

    • Achse 1 : innenbelüftete Bremsscheibe Ø374x36 mm

    Menno!

    Jaa.. leidiges Thema, als ich 2020 Winterfelgen kaufen wollte, hat mir das bei allen 19ern bis auf ein Modell ein Strich durch die Rechnung gemacht, hoffe mal mittlerweile ist es besser und es gibt mehr Felgen :(

    Der Hinweis von BMW sich bzgl. der mangelnden Höchstgeschwindigkeit an den Service zu wenden öffnet schon ein paar Törchen.

    Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, dass 250 km/h laufen soll, aber nur 243 km/h tatsächlich fährt, interessiert mich dann der eingetragene Limit-Wert auch herzlich wenig.;)

    Dann nutze ich den von BMW schriftlich genannten Toleranzbereich. Wird man dann sehen, wer gewinnt.

    Sorry aber Juristisch totaler Nonsens und ebenfalls nicht vertretbar..


    Was du hier erwägst, wäre eine Manipulation deines Steuergerätes, sowie eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit, was eintragungspflichtig ist..


    Durch deine unfachmännische Manipulation des Steuergerätes, verliert du sämtliche Gewährleistungsansprüche auf das Fahrzeug, da du ein kritisches Merkmal veränderst, was Zulassung und Sicherheitsrelevant ist, denn wenn dir bei 270 etwas kaputt geht, dann bist du hier nicht komplett versichert und hast keinerlei Anspruch auf Abhilfe von BMW, da das Fahrzeug hierauf werksseitig nicht ausgelegt ist. Mit +/- 5 % zu argumentieren hilft bei einer Illegalen Manipulation des Steuergerätes auch nichts und BMW darf und wird hier hier sämtliche Gewährleistungsansprüche versagen..


    Du siehst das hier leider falsch, denn es handelt sich um 2 verschiedene paar Schuhe.. einmal die +/- 5% die WERKSSEITIG anliegen und einmal eine nicht eingetragene und nicht zulässige Manipulation eines Steuergerätes, sowie das das dein Fahrzeug Eigentum der BMW Bank respektive der Leasinggesellschaft ist und du mit einer Manipulation die Sicherheitsrelevant ist, auch den Vertrag, welcher zwischen dir und der LG geschlossen wurde, grob verletzt..


    PS: Lese dir mal deinen Leasingvertrag sowie die Bedingungen durch, dort wirst du ganz schnell feststellen das du eigentlich bei so gut wie allem was nicht von BMW kommt, verlierst ;)