Der Hinweis von BMW sich bzgl. der mangelnden Höchstgeschwindigkeit an den Service zu wenden öffnet schon ein paar Törchen.
Wenn ich ein Fahrzeug kaufe, dass 250 km/h laufen soll, aber nur 243 km/h tatsächlich fährt, interessiert mich dann der eingetragene Limit-Wert auch herzlich wenig.;)
Dann nutze ich den von BMW schriftlich genannten Toleranzbereich. Wird man dann sehen, wer gewinnt.
Sorry aber Juristisch totaler Nonsens und ebenfalls nicht vertretbar..
Was du hier erwägst, wäre eine Manipulation deines Steuergerätes, sowie eine Anhebung der Höchstgeschwindigkeit, was eintragungspflichtig ist..
Durch deine unfachmännische Manipulation des Steuergerätes, verliert du sämtliche Gewährleistungsansprüche auf das Fahrzeug, da du ein kritisches Merkmal veränderst, was Zulassung und Sicherheitsrelevant ist, denn wenn dir bei 270 etwas kaputt geht, dann bist du hier nicht komplett versichert und hast keinerlei Anspruch auf Abhilfe von BMW, da das Fahrzeug hierauf werksseitig nicht ausgelegt ist. Mit +/- 5 % zu argumentieren hilft bei einer Illegalen Manipulation des Steuergerätes auch nichts und BMW darf und wird hier hier sämtliche Gewährleistungsansprüche versagen..
Du siehst das hier leider falsch, denn es handelt sich um 2 verschiedene paar Schuhe.. einmal die +/- 5% die WERKSSEITIG anliegen und einmal eine nicht eingetragene und nicht zulässige Manipulation eines Steuergerätes, sowie das das dein Fahrzeug Eigentum der BMW Bank respektive der Leasinggesellschaft ist und du mit einer Manipulation die Sicherheitsrelevant ist, auch den Vertrag, welcher zwischen dir und der LG geschlossen wurde, grob verletzt..
PS: Lese dir mal deinen Leasingvertrag sowie die Bedingungen durch, dort wirst du ganz schnell feststellen das du eigentlich bei so gut wie allem was nicht von BMW kommt, verlierst 