Ludwigshafen. Bei einer Tuning-Kontrolle in Ludwigshafen ist am Mittwoch bei elf von 25 kontrollierten Autos die Betriebserlaubnis entzogen worden. Wie die Polizei mitteilte, haben die Beamten die Kontrollen in der Mundenheimer Straße und der Lagerhausstraße durchgeführt.
Von den elf Autos stellt sich dann beim Gutachter raus, das nur bei 2 die BE wirklich erlischt, der Rest kann dann schön wieder geholt werden und die Polizei aka der Steuerzahler bleibt auf 4 stelligen Kosten für nichts und wieder nichts sitzen 
Zu den Domstreben, normalerweise muss das nicht eingetragen werden es sei denn sie werden fest mit dem Fahrzeug verschweißt oder sowas, hier mal ein Schreiben der Dekra:
vielen Dank für die Zusendung Ihrer Anfrage.
Gerne antworten wir Ihnen:
Im Fall einer Domstrebe ist die Frage zu klären, ob durch die Verwendung
der Strebe "eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist".
(§19(2) StVZO)
Dies ist nach sachverständiger Auffassung bei den im Zubehörhandel zu
erwerbenden Domstreben in der Regel nicht der Fall (es sei denn, der
Fz-Hersteller untersagt explizit die Verwendung von Domstreben). Daher
ist für eine handelsübliche geschraubte Domstrebe kein Prüfzeugnis
(ABE, Teilegutachten) erforderlich, die Notwendigkeit einer Abnahme
ist nicht gegeben.
Wenn durch Umbauten oder durch Schweißarbeiten an der Karosserie
deren Strukturfestigkeit nachteilig verändert wird, kann man von der
o.g. Gefährdung ausgehen. Eine Abnahme kann dann nur durch einen
amtlich anerkannten Sachverständigen einer "Technischen Prüfstelle
für den Kraftfahrzeugverkehr" (TP) erfolgen.
Es kommt bezüglich der Beurteilung der Zulässigkeit allerdings immer
auf den konkreten Einzelfall an.
Im Zweifelsfall empfehlen wir Ihnen, vor der Änderung Rücksprache beim
Fahrzeughersteller oder mit einem "amtlich anerkannten Sachverständigen
einer "Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr" zu halten.