Aber es besteht doch ein gültiger, bestätigter Kaufvertrag und man kann auf Vertragserfüllung pochen. Wo soll da diese ersetzende Nur-Storno-Klausel in den zugrundeliegenden Bedingungen denn stehen?
Das kommt drauf an was auf der AB steht.. bei einigen steht dort wohl folgendes:
"Aufgrund der BMW/MINI Produkt- und Preismaßnahmen 07/2022 können sich Preise sowie die Verfügbarkeit von Sonderausstattungen ändern.
Es gelten die gültigen Listenpreise der BMW AG am Tag der Lieferung"
Dann hast du ziemlich genau 0,0 Chancen da was zu machen.. BMW ist nicht blöd und sichert sich bei sowas schon ab.. Sonst würden die ja im Jahr 100000 Klagen bekommen weil irgendwas etwas teurer geworden ist.. ist ja beim LCI so üblich leider..
EDIT: Hier mal eine Stellungnahme bezüglich aktueller Preiserhöhungen eines renommierten Händlers:
Beträgt die Lieferzeit länger als vier Monate und befindet sich im Kaufvertrag eine Preisanpassungsklausel, so kann der Autohersteller die Kosten weiterreichen. Jedoch nur, wenn die Preiserhöhung nicht mehr als 5 Prozent ausmacht. Die vorletzte Preiserhöhung von Ferrari machte genau 5 Prozent aus. Erhöht der Verkäufer zwischen Vertragsabschluss und geplanter Auslieferung in zwei Preiserhöhungen um mehr als 5 Prozent, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Die Autohersteller sind hier nicht zimperlich und ziehen rigoros auch Kunden vor Gericht. Oftmals wird argumentiert, dass eine verbesserte Serienausstattung die Preiserhöhung wieder unter 5 Prozent drückt. Doch die Gerichte haben bereits vielfach entschieden: Ab 5 Prozent, auch bei einer zweifachen Preiserhöhung, kann der Käufer innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Und der Händler muss dies auch freiwillig anbieten. Egal, welche Extras das Auto nun zusätzlich kostenfrei erhält.