Ja da solltest du nachfragen das liest sich für mich wie eine Standard Klausel wegen dem ganzen E und Hybrid Kram aber der letzte Satz macht mich ebenfalls stutzig.. auf jedenfalls nachfragen!
Beiträge von CJ#22
-
-
Das war auch nicht die Diskussion, sondern die Clickbait Darstellung.
Es wird ein M3 dargestellt, der Preis vom M340i gezeigt und beim Klick auf Konfigurieren startet man mit dem M340i.
Nicht nur Blonde Damen die Make Up auf Youtube präsentieren verstehen was davon

-
Interessant aber das passt zu dem was BMW schon meinte und wo die Zukunft hingeht, weg von dem ganzen Konfigurieren mit 83290480234 verschiedenen Optionen

-
Mir ist übrigens auch mal aufgefallen, es gibt ja mittlerweile nur noch Basis Variante oder M- Sport.. die Sport Line oder Luxury- Line gibt es zumindest laut Konfigurator überhaupt nicht mehr..

-
Irgendwie muss grünes Biest an den GT-R denken

Bin auch gespannt auf die Felgen

-
Ob BMW schon weiß, dass er "vorgestellt" ist?

Die brauchen doch immer bissi mit Ihrer Seite und dem Konfi

-
Schönes Teil und auch zum Glück nicht so hochbeinig wie der G2X M340i, haben sie gut gemacht das ganze Auto

-
Man merkt...wir sind alle (so nehme ich an) keine Juristen.
Leider nein habe zwar Abendschule Jura studiert aber nicht bis zum Examen aus Zeitgründen

Was ich mir aber gemerkt habe, kleiner Kunde gegen ganz großes Weltunternehmen sind die Chancen eigentlich immer 0,0 und es läuft meist auf hohe Kosten raus. Leider ist BMW da ja aktuell auch wie du sagst auf einem sehr hohen Roß und den Händlern ist das auch herzlich egal ob man storniert oder nicht weil dann halt wer anders bestellt.. komme hoffentlich mal wieder andere Zeiten..
Aktuell ist auch der Verhandlungsspielraum bei Bestellungen sehr sehr begrenzt.. warten wir mal ab was sich hier tut in 1-2 Jahren

-
„Wenn du hier korrekt lesen würdest“: „DonBlech hat aber nicht mehr als 4 Monate Lieferzeit nach seiner Aussage im Privatkundenvertrag stehen.“ Egal ob verbindlich oder unverbindlich, siehe Neuwagenverkaufsbedingungen, z.B. https://timmermanns.de/fileadm…AGB/BMW_AGB_NA_211209.pdf und bei vielen anderen...
Wo findest du darin bzw. leitest du daraus ein Rücktritts- bzw. Storno-Recht des Verkäufers ab?Dabei grundsätzlich §§ 433 ff., 650 BGB beachten.
In dem Fall von DonBlech kommt das was in der AGB beschrieben ist nicht zum tragen. Lediglich ja bei einem vereinbarten von LT von über 4 Monaten in der Zukunft. Bei Don ist jedoch das Fahrzeug so nicht mehr lieferbar, da es nicht mehr gebaut wird. Damit greift hier der 275 BGB und BMW ist raus.
Abschließend ist zu sagen, wer denkt er ist hier schlauer als BMW oder kann mit BMW vor Gericht gehen und hier gewinnen ist hier auf dem Holzweg. BMW macht das schon etwas hat eine sehr große Juristische Abteilung und weiß genau was geht und was nicht.
EDIT: Es gibt hier auch genug Referenzfälle welche man sich gerne anschauen kann in denen Kunden gegen BMW rigoros verloren haben und dann Gerichtskosten in 5 stelliger Höhe zu begleichen hatten..
-
aber nun muss ich ein paar Kröten schlucken ... kein Laserlicht mehr,
Ich kann dich aber beruhigen das neue Licht ist Matrix LED und somit sogar eigentlich besser als das Laser im G2X Pre LCI, da dieses ja nur in vlt. 5% aller Fälle überhaupt an ist und außer etwas weitere Sicht auf einer langen Geradeaus Strecke keinerlei Vorteile hat..