Gude.
Brauchst es weder eintragen, noch im Fahrzeugschein korrigieren zulassen..
Die Verwirrung ist auch leicht aufzuklären, da es sich hier um einen Nachtragsgutachten zur ABE handelt, weshalb dort auch der Verweis darauf ist, dass wenn in der ABE des Sonderrads dies hier "
Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist
die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß
§ 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.
"
nicht erwähnt ist, eine Berichtigung des Fahrzeugscheins von Nöten ist.
Da dies jedoch nicht der Fall ist, musst du nichts tun außer ordentlich zu verbauen und die ABE mitzuführen.
Zu deiner anderen Frage, schau mal in die COC dort sind zu 99% die ganzen RR- Kombis die von den Fahrzeugen im Winter und Sommer gefahren abgedeckt, weshalb oftmals keine Berichtigung der Papiere nötig ist, zudem haben die meisten Sonderräder davon auch eine Freistellung in der ABE und dies i.d.R. dann wenn die Dimensionen den Serienrädern gleichen oder ähnlich sind.
Exotischere Felgen oder RR Kombis muss man meist per Einzelabnahme eintragen lassen und zusätzlich muss eine Berichtigung des Fahrzeugscheins erfolgen.