Beiträge von CJ#22

    Das kann gut sein, wenn's nicht in der Signatur steht dann ists schwierig zu wissen ^^


    Aber ja klar dann kann man lange Suchen, außer er hat ein paar Schachteln im Kofferraum :thumbsup::P

    Sorry, wir haben ja schon 2022 dann greift natürlich wie von PIWI genannt die neue Beweislastumkehrfrist von 1 Jahr und BMW muss beweisen das sie es nicht waren, was aber eben durch Ihre sehr genaue Dokumentation wie o.G. kein Problem darstellt bei offensichtlichen Mängeln wie Kratzern oder Beschädigungen außen/innen.


    Daher ist die Chance einen Kratzer, nachdem man das Auto bereits mehrere Wochen hat zu rügen eigentlich Sinn und erfolgslos..

    Ist es so einfach mit der GW? Ich meine, wenn ich nun einen Kratzer selbst irgendwo reingemacht habe und dann hingehe und behaupte, der war schon, krieg ich den Tausch/die Reparatur bezahlt? :/

    Ne das wird nix.. du musst dann ja beweisen können das du das nicht warst sondern BMW und naja das wird nix...


    EDIT: Außer es hat ein Mitarbeiter von denen vor Zeugen da ein Kratzer reingemacht, dann geht das klar aber sonst keine Chance wenn du das bei der Auslieferung nicht siehst bzw. es dokumentierst hast. Denn BMW Dokumentiert hier alles sehr ordentlich und wenn das drinne steht Fahrzeug 1A und auch an Kunden ausgeliefert und unterschrieben hast du bei sowas keine Chance.. fällt jetzt natürlich nach 4 Wochen einfach die Tür ab, so ist das klar das da was von BMW Seite her nicht stimmen kann :P

    Das habe ich gesehen, ich bin aber davon ausgegangen, das er das mit Zündkerzen verwechselt hatte, aber gut jetzt haben wir beides geklärt :thumbsup:


    PS: Pass aber mal auf, die Leute die jetzt Mechatroniker lernen die wissen sicher nicht was das ist :P:D

    Glühkerzen werden nur bei defekt getauscht und nicht in einem bestimmten Intervall. Der Verschleiss ist relativ gering, da diese nur kurz angesteuert werden beim Zündung einschalten (vor dem Motorstart) bei geringen Aussentemperaturen. Die Meldung erscheint auch im Live Cockpit kurz vor dem Start.

    Bitte beachten, Zündkerzen und Glühkerzen sind zwei ganz unterschiedliche Teile mit unterschiedlicher Funktion.. glaube du hast hier was verwechselt, in dem Beitrag über dir geht es um Zündkerzen und nicht um Glühkerzen.

    Ganz so ist es auch nicht. Man unterschreibt zwar, dass alles iO ist, aber auf das Dokument wird sich der Händler nicht berufen, wenn er die rechtliche Lage kennt.

    Im Endeffekt ist es nichts anders als ein Lieferschein, was man da unterschreibt.


    Also das meiste geht schon auf GW wenn was ausfällt oder kaputt geht.

    Kurios war echt mal als der Himmel abfiel. Das ist auch ersetzt worden, auch wenn man meinen könnte, da sich jemand dran vielleicht festgehalten. Da ist es ja auch eher so, entweder er klebt oder er klebt nicht, aber der fällt ja ned später ab.

    Das wusste ich tatsächlich nicht, ich hatte mir mal durchgelesen was dort draufstand und das hat sich sehr auch nach Lieferschein und eben Übergabebeleg an.. aber klar das mit der Gewährleistung ist natürlich richtig.. ich denke aber trotzdem das es so sein wird, wenn auf dem LS dann nichts vermerkt wird und man kommt nach einer Woche und sagt ja z.B. vorne Links ist ein Kratzer werden Sie sicher sagen naja das waren wir sicher nicht hier steht auch nichts drauf, aber unwichtig denn natürlich wenn einfach der Himmel abfällt o.Ä. ist ja klar da wurde was nicht richtig gemacht :D:D


    Stelle ich mir aber auch nicht so lustig vor, wenn während der Fahrt z.B. der Himmel abfällt :huh: