Beiträge von DFTBA

    Ich find ihn nämlich auch fair angesichts dessen, dass Leebmann 3.600€ will :) Wusste nicht ob ich obigen Beitrag als Ironie deuten sollte, oder nicht. Danke fürs Feedback, ich hab ja eh Zeit.

    Hallo,


    Wg. anstehendem Fahrzeugwechsel steht zum Verkauf:


    Produktbeschreibung

    4x BMW M792 (Originalfelgen m340i G20/21) auf Michelin Pilot Sport 4S Reifen (2x255/35/19 hinten, 2x225/40/19 vorne, DOT2020, nicht-RFT, >6mm rundum). Original TPMS Sensoren natürlich inklusive. Exzellenter Zustand.


    Preisvorstellung

    1625€ Festpreis


    Logistik

    Abholung nähe Trier, Versand würde ich zu diesem Zeitpunkt gerne vermeiden.


    Bei Fragen gerne melden.


    Lg,

    Nein, sind wir nicht. Die Gewährleistung aka Sachmängelhaftung ist ein gesetzliches geregeltes Recht, dass im Falle eines Autos z.B. nur zwei Jahre lang läuft. Das kann ein Hersteller auch nicht verlängern. BMW hat nur seine Werksgarantie so ausgestaltet, wie die es die gesetzliche Sachmängelhaftung auch ist, sogar unter Verzicht auf die Beweislastumkehr, aber rechtlich ist es trotzdem eine Garantie und keine Gewährleistung.

    Ein Gewährleistung muss minimum 2 Jahre betragen das stimmt, sie kann aber sehr wohl verlängert werden.

    Thgpdt : zur Info, irgendwo in diesem Thread hab ich die neuesten Gewährleistungsbedingungen von BMW Belux verlinkt, letztere wurden ergänzt so dass bei Anschluss am OBD die Gewährleistung entfällt/entfallen kann.

    Ich sehe das einfacher: geflagged ist geflagged, Gewährleistung -> Beweislastumkehr, Anwalt und insbesondere Gutachten übersteigt Streitwert, Story ad acta. Das Beste was dir passieren kann ist wahrscheinlich ein Entgegenkommen des Händler weil sich die Ausgangslage geändert hat und sie wissentlich und willentlich trotz wegfallender Kostenübernahme den Auftrag durchgeführt haben. Die OBD Story find ich irgendwie disproportional, weil so gesehen entfällt u.U. auch die Garantie wenn jemand z.B. beim Bosch Service den Bremsenservice zurücksetzen lässt, ist ja auch ein Softwareeingriff...


    Ich bin nicht im deutschen Recht zuhause aber wenn ich das richtig sehe ist die Gewährleistung sowieso eine Mangelhaftung des Händlers und nicht von BMW selbst (im Gegensatz zur Garantie). Sogar wenn keine Box angeschlossen gewesen wäre, hättest du schlechte Karten wenn dein Händler sich nicht kulant zeigt, was er scheinbar nicht tut, weil wie willst du beweisen, dass der Mangel bei Kauf schon vorlag?


    Ohne jegliche Ironie: ich wünsch dir viel Erfolg und würde mich freuen wenn du die offizielle Stellungnahme teilen würdest, insbesondere Codierungen betreffend.

    Ich persönlich fänds schon schwach. Wenn man davon ausgeht, dass sie zuallererst den Tester anschließen und das tun sie in aller Regel, dann hätten Sie ja sehen müssen, dass die Garantie nach deren Einschätzung erloschen ist und dich demzufolge kontaktieren müssen um zu fragen ob ein kostenpflichtiger Wechsel für dich OK ist, da die Ausgangslage ja ganz klar eine andere als die auf der AB ist. Anständig ist was anderes.


    Verwunderlich ist auch deine Aussage mit Bimmercode = Softwareeingriff = Motortuning, das check ich nicht ganz. Wer sagt das? Der Tester/Autohaus oder die BMW AG? Wenn Autohaus dann wundert mich nix, weil von denen erwarte ich nicht, dass sie den Unterschied kennen zwischen bspw. Bimmercode und Mhd/MG/XHP Flashtool, etc. Falls der Wagen "geflagged" wurde, dann vom Tester (das funktioniert sicher) oder vom Autohaus (da weiss ich es nicht)? Hat dir irgendwer irgendwas über etwaige Regressmöglichkeiten gesagt, i.S.v. falls sie uns beweisen können, dass die von ihnen benutzte Software nicht in die DME eingreift, dann machen wir die "Markierung" wieder rückgängig?


    Kausalität hin oder her, Recht kriegen und Recht haben... Hoffe für inständig für dich, dass sie einlenken und für uns alle, dass dies jetzt nicht der allgemeingültige Präzedenzfall wird!