Ich hab's drin (war umsonst). Die Funktion wurde noch während der ersten Heimfahrt in den Winterschlaf geschickt. Eventuell steht es unter dem zukünftigen Besitzer wieder von den Toten auf, wer weiß.
Beiträge von DFTBA
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Mit deinem Beispiel liegst du um Welten daneben. Hier geht es um das Erlöschen der BE nach einer Änderung am Fahrzeug. Der Fall ist und bleibt hypothetisch, lässt sich jedoch nicht einfach so wegdiskutieren.
Ich empfehle dazu bspw. diese Lektüre. Ich bin so frei und zitiere:
"Auch kann durch einen nicht eingetragenen Eingriff formal die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) erlöschen (vgl. BORGEEST, 2008, Kap. 10), was auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte – z. B. in Haftungsfragen (selbst wenn der Eingriff selbst nicht ursächlich für den Streitfall war)."
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Dem stimme ich nicht zu. Natürlich ist eine zusätzliche Gefährdung zu erwarten wenn du "deine" Arbeit einem Assistenten anvertraust der dazu nicht 100% in der Lage ist und dazu noch vom Hersteller nachträglich deaktiviert wurde da die Sensoren scheinbar nicht den Anforderungen entsprechen.
Allerdings liegt die Krux woanders begraben:
1. "... die eine Gefährdung hervorrufen könnten" ist dafür sicherlich schon ausreichend, die Gefährdung an sich muss ja gar nicht eingetreten sein.
2. da man das ganze wissentlich und willentlich tut, entfällt je nachdem auch der Versicherungsschutz.
Zugegebenermassen sehr hypothetische Fälle, aber bei Weitem keine Kavaliersdelikte.
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Felgen find ich ok. So oder so gibt's im Leben Wichtigeres, deswegen: gute Besserung!
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Wirklich "stimmig"!
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Die hinteren Sensoren können im G20 "nur" 50m nach hinten sehen, neuste Anforderungen des Bundes sind aber 75m. Da diese mit der aktuellen Hardware nicht erreicht werden können, wird prinzipiell in DE deaktiviert.
Habe es bei mir aber wieder eincodiert und mag es auch nicht mehr missen
Edit: das Zitat von EvilEyE zur Beantwortung deiner Frage, tis1
Eben nicht uneingeschränkt wenn 50m gegeben sind und 75m verlangt sind. Das Problem tritt auch nicht nur mit Sonderlack auf. Codierung kannst du selbst, auf eigene Gefahr mit allem was einhergeht, mit den gängigen Tools ändern. Persönlich rate ich davon ab.
Allerdings führt der Wegfall dieser Funktion, übrigens m.W.n. überall in nicht nur in DE, den DAP ein bisschen ad Adbsurdum weil es schon sehr unschön ist, dass man den DAP manuell "overriden" muss beim Spurwechsel auf der AB. Ganz besonders wenn man eben weiss, dass es vor 2 Jahren noch ging.
Warum Bmw den Geistesblitz hatte und man nachträglich Funktionen deaktiviert hat für die Kunden gezahlt haben, ist mir schleierhaft. Rechtlich ist das ja kaum zu begründen, bei der Typenabnahme war die 50m ja bekannt. Und auch wenn dies auf 75m geändert wurde, dann wohl nicht von Heut auf Morgen sondern mit Ansage. Und sogar wenn doch, könnte man aus Anstand (jaja, naïv) diejenigen entschädigen, die damals als Betatester hergehalten haben.
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Wenn ich mir das ankucke, scheint mir klar zu sein, dass das Kfz eben nicht mehr der nationalen Gesetzgebung entspricht und demzufolge die BE erlischt.
Da die Freischaltung auch nur wissentlich durch Codieren geschehen kann, kann die Versicherung die Leistung verweigern.
Unwahrscheinlich? Ja. Unmöglich? Nein.
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Lustig wärs, wenns mit Safari funktioniert und mit Chrome nicht

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Alles gut, und wenn ich Unrecht habe, darfst du das auch gerne tun

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Genau. Ich bin offensichtlich kein Fahrzeugentwickler, aber es scheint mir klar zu sein, dass eine Leistung X die über ein weites Drehzahlband verläuft, bessere Zeiten bringt, als eine Leistung X + 100 ps die nur kurzfristig ansteht und dann rapide unter das Niveau von dem Kfz fallen, welches seine Leistung eben über ein breite(res) Drehzahlband abliefert.
Aber du hast schon Recht, ich hätte Leistung anstatt "wenigen Ps" schreiben sollen, dann wäre das Ganze klarer gewesen.