Normalerweise muss man eine Achsvermessung bei der Eintragung vorweisen, zumindest wenn der Prüfer genau ist. Siehe auch IV: Hinweise und Auflagen im Gutachten
IV.2 Nach erfolgter Umrüstung ist eine Achsvermessung des Fahrzeugs durchzuführen.
....hatte mein GTÜ-Prüfer nicht verlangt