Hallo,
mich würde mal interessieren, wie die Abwicklung, Prüfung und Reparatur bei Garantiefällen in anderen Werkstätten abläuft.
Bei mir wurden nach erfolgreicher Diagnose und Zusicherung der Reparatur auf Garantie Teile getauscht. Nach der Reparatur hat BMW den Garantieanspruch abgelehnt.
Als Laie würde ich sagen ihr habt einen mündlichen Vertrag abgeschlossen der gültig ist.
Hier kann wohl nur jemand richtig helfen mit juristischem Hintergrund.
Viel Glück