@mhab6666 jetzt habe ich ein bisschen mehr Zeit zum antworten. Wie bereits geschrieben, gibt's in Deutschland keine Sammelklage. Alternativ kann einer BMW verklagen und die anderen Geschädigten unterstützen denjenigen mit dem Ziel, eine richterliche Entscheidung herbeizuführen um so einen Präzedenzfall zu schaffen. Dabei sehe ich allerdings folgende Probleme:
- Auf was will man BMW verklagen? Rückabwicklung, Nachbesserung oder Schadenersatz? Eine Nachbesserung wird es wegen der "Gesetzesänderung" wohl nicht geben und der entstandene wirtschaftliche Schaden ist schwierig zu beziffern.
- Es ist ungewiss, ob das ganze im Sinne des Klägers entschieden wird. Recht haben und Recht bekommen sind zwei unterschiedliche paar Schuhe.
- BMW wird alle juristischen Kniffe anwenden um die Verfahren mittels (Beweis) Anträgen in die Länge zu ziehen und in Revision bzw. Berufung zu gehen. Ist der Kläger darauf vorbereitet und hat die Muße dazu? Und wie viel bringt es dem Kläger und den Unterstützern noch nach 2-3 Jahren?
- Der Kläger darf sich nicht auf einen Vergleich einigen. Je länger so ein Verfahren geht, desto attraktiver ist so ein Vergleich. Damit hätte aber nur der Kläger "gewonnen", der Rest der Geschädigten stünde wieder bei null.
Versteh mich bitte nicht falsch. Ich sage nicht, dass die Geschädigten die Flinte ins Korn werfen sollen. Ich will nur aufzeigen, dass es ein langer und steiniger Weg ist.
Vllt. gibt es hier ja einen Juristen der sich dieser Herausforderung stellen will?
du hast es schon auf den punkt gebracht. daher auch der versuch das in form einer größeren beschwerde zu untermalen. dachte da kommt mehr kudenorientiertes zurück.