auf jeden fall prüfen ob eine wertminderung mit einfließt in die schadenregulierung.
mir ist mal eine dusselige teeangerin in den e500 gefahren, da whatsapp beim fahren unverzichtbar war. ende vom lied, an einem Fußgängerüberweg ist sie mir hinten reingeknallt. schaden belief sich auf rund 8000 euro. in der abrechnung war aber keine wertminderung aufgeführt. nachdem ich die gegenversicherung kontaktierte, überwiesen die mir lächerliche 200 euro. da ich aber beim widerverkauf ein unfallfahrzeug angeben musste und vom vk preis runterkorrigieren musste, war das nicht akzeptabel. anwalt dazu und dann waren es 1200 euro wertminderung. also obacht...