Beiträge von KeYa

    es gibt keinen grund auf fremdhersteller zu verzichten, solange diese qualitativ und nicht deutlich schwerer sind.


    es gibt viele gute hersteller. einige davon bauen sowohl leichte, als auch qualitative felgen. musst halt schauen das die nötigen nachweise vorliegen damit du sie legal fahren kannst.


    für mich persönlich ist das gewicht sehr wichtig. bei 20 zoll sollten die felgen im idealfall nicht schwerer sein als 12kg.

    die 795m, welche mir sehr gefallen wiegen an der va ca. 10 und an der ha ca. 11kg.

    für den preis bekommt man aber schon sehr gute alternativen mit schöneren maßen.


    in meiner engeren wahl sind

    felgen mit 8,5 an der va und 9,5 bis 10j ha

    yido performance je nach Modell bis 11kg

    z performance 8,5+10j (10kg)

    wheelforce (ca. 10kg) 8,5+10j

    concaver (um 12 kg) je nach modell 8,5+10j

    japan racing 8,5 + 10j

    dotz milano (um 12kg) 8,5+9,5j

    gibt noch einige mehr, aber der der preis

    kennt kaum grenzen nach oben.


    soweit ich das recherchieren konnte passen vorne bis 9j und hinten 10j bei et40-45... hab auch schon 10,5 an der ha gesehen. habe aber keine info zu der et.


    auf der seite wheelfront.com gibt es jede menge beispielbilder am g20. meist sogar mit angabe der rad/reifen kombi.

    Ich habe eine Frage an KeYa.

    Hatten Sie das Getriebe jemals wegen zu hoher Zugkraft (720 NM) im Notlauf?
    Mit MG Flasher haben Sie keinen getriebe Fehler mehr?.

    Danke für deine Antwort .

    vorher hatte ich probleme, das ist richtig. besonders wenn man aus niedrigen drehzahlen heraus brachleunigt hat.

    am schlimmsten war es aber im 6. gang.

    später als die leistung weiter angestiegen ist, hatte ich die probleme in jedem gang.


    jetzt habe ich keine drehmomentbegrenzer mehr, bzw ich habe die begrenzer auf 750nm angehoben. somit keine probleme mehr.

    leider ist die darstellung der farben im konfigurator teilweise meilenweit vom realen eindruck entfernt. selbst auf bildern wie oben, die übrigens stark aussehen, kommen lacke nie so richtig rüber. ich hab dravitgrau auch nachträglich gebucht, nachdem ich es live im autohaus gesehen hatte.


    am ende kann ich nur jedem empfehlen, möglichst viele lackvarianten vor ort anzusehen.


    nachdem ich zuerst von weiß auf schwarz und letztlich auf dravit gewechselt habe, bin ich froh oxid nicht live gesehen zu haben. kann mich nämlich absolut nicht zwischen dravit und oxid entscheiden. ?

    was das hohe bußgeld angeht sieht es so aus, dass man eine untergrenze definiert und das ganze als emfehlung deklariert. sprich, bei einem unbeschriebenen blatt, summe x. die schwelle nach oben lässt man offen. allerdings gibt es zum schutz vor willkür natürlich auch klare anweisungen wie eine individuelle bemessung durchzuführen ist. das sprengt den rahmen aber in aller kürze... es wird geschaut was war bisher, wie schlimm war es, in welchem zeitraum, wie ist es mit der zu bewertenden angelegenheit, das einkommen wird sogar berücksichtigt usw... zusammengefaßt muss es angemessen und verhältnismäßig sein.

    sonst zaht der ein ingenieur 90 euro und der maurer 9000... wer weiß also was dein kollege auf dem kerbholz hatte oder ob da eine zusammengefasste geldbuße aus verschiedenen dingen zustandegekommen ist. jedenfalls gibt richtwerte an denen man sich hangelt. je nach sachbearbeiter können hier natürlich auch schon mal krasse Unterschiede sein. hier hilft dann ein guter anwalt weiter in dem er ähnliche Fälle ausgrabt und versucht vergleiche mit geringerem ausmaß zu erwirken.

    er hat ja die entsprechenden rechtsquellen dazu genannt. es ist ja auch logisch, dass es irgendwo einen wert geben muss, wann eine explizite tolleranzschwelle überschritten wird. sonst wäre es reine willkür ab wann man einen wagen sofort aus dem verkehr zieht. hier gibt es zwei maßgaben. einmal die im schein eingetragenen max werte zzgl. dern5 db tolleranz und zusätzlich einen fixen wert von 109db als absolute grenze.

    sprich, wer hier 106db eingetragen hätte, könnte nicht mehr auf die 5db pochen.

    irgendwie und irgendwo muss man halt spielräume abschließen. so hab ich es jedenfalls verstanden. der rest bezgl. steuerhinterziehung ist hingegen klar definiert und die genannten rechtsquellen lassen sich ja nachschlagen. da ich etwas vom fach bin hab ich das auch selber schom gemacht und nichts gegenteiliges finden können.

    hier mal ein 7 minuten video das klarstellt wie es tatsächlich aussieht... da hat sich jemand richtig mühe gegeben ;)


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