Der allgemeine BMW G20 Forum - Fragen und Talk Thread.

  • Hi Folks,


    ist zwar KFKA aber seht es mir nach. Die Frage ist länger, aber als Antwort würde mir sehr kurz reichen: mach dir keinen Kopp, kannst so die Bestellung freigeben :)


    ich habe mich nun nach etwas Recherche dafür entschieden meinem m340i der in der nächsten Woche kommen soll
    :)))) einen Winterreifensatz Dezent TZ-c (7.50 x 18 ET 25.00 5 x 112.00) zu spendieren mit CONTI TS860S 225/45 R18 95 V XL (*) SSR.
    Nun habe ich vom Händler folgende Rückmeldung bekommen bzgl. Auflagen im Gutachten. Ist da was kritisches dabei? Gerade das Thema "Sportbremse" irritiert mich - klar, hat er. Aber ist da die normale blaue gemeint? Bin verwundert, weil BMW doch exakt die gleiche Rad/Reifenkombi verkauft. Darüber hinaus steht M+S auch nicht im Reifennamen, aber es ist doch ein Winterreifen Oo
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    EG
    geprüft für Fahrzeuge BMW 3 Touring M340i xDrive (G3K(G21)), 275kw, ABE e1*2007/46*2017*01,
    die serienmäßig NICHT ausschließlich mit größeren und/oder breiteren Reifengrößen (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I, COCPapier oder Bedienungsanleitung) ausgerüstet sind.


    11G
    Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.


    51G
    Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S -Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.


    52J
    Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig


    83Z
    Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen, die mit 18\"-Sportbremse ausgerüstet sind, nicht zulässig.

  • Ok, dann solltest du vorne 348er Bremsscheiben haben und nicht die mit 374mm Durchmesser wie (damals?) im Technikpaket. Ich frage mich ob es diese Paket überhaupt noch gibt... So oder so war es nur für den G20.


    Folglich sollte zumindest o.g. 83Z nicht auf dich zutreffen. Kann dir der Händler denn nicht garantieren, dass es passt?


    Zusatz: mit 18" Sportbremse ist folgende gemeinte: klick

  • cool, damit ist auf jeden Fall schonmal die Sportbremsenthematik geklärt! Kenne das Technikpaket auch nur vom hören / sagen, glaube ist inzwischen auch beim G20 nicht mehr konfigurierbar.


    Zum Händler -ne, leider nein. Er schrieb folgendes:


    Wenn die nachfolgenden aufgeführten Auflagen (also das was ich vorhin geschrieben hatte) von Ihnen erfüllt bzw. geprüft wurden, liegt ein Gutachten aus dem hervorgeht das diese Felge verwendet werden darf vor.


    Um Mißverständnisse zu vermeiden, BITTEN WIR SIE UNS PER ANTWORT MAIL ZU BESTÄTIGEN, DAS SIE DIE AUFLAGEN ZUR KENNTNIS GENOMMEN HABEN UND WIR WERDEN den RADSATZ UNVERZÜGLICH FÜR DIE MONTAGE FREIGEBEN!!!


    Felgen bezogene Auflagen, sind laut Gutachten noch zu prüfen und nur sofern notwendig bzw. erforderlich auch noch zu erledigen!

  • Der macht sich das Leben aber auch einfach... Ich bin das Gutachten mal schnell durchgegangen und habe meine Bedenken wg. Bedingung 10B aus dem PDF 57343503 (*.zip hier zum Download):


    "Die zulässige Achslast des Fahrzeuges darf nicht größer sein als das Zweifache der auf Seite 1 dieser Anlage angegebenen Radlast unter Berücksichtigung des angegebenen Abrollumfanges."


    Ich weiss nicht welche Variante du genau hast von denen die auf S.1 abgebildet sind, wenn es aber z.B. die mit 670kg ist, wird's eng nicht passen.


    Ein Grund mehr warum ich mich für originale entschieden habe, man muss ja fast Ingenieur sein um die richtigen zu bestellen :S


    Die zulässige Achslast für den m340 G21 beträgt lt. Bmw.de 1.350 kg (> 2* 670kg).

    BMW M4 Competition (F83) | Audi Q7

    Einmal editiert, zuletzt von DFTBA ()

  • so dala, also falls es mal für wen interessant ist:
    auf die Achslast muss man tatsächlich aufpassen, war bei mir aber die korrekte ausführung.
    mit den 18" Sportbremsen im Gutachten ist dann tatsächlich die zukaufbare sportbremse gemeint. die restlichen punkte sind unrelevant gewesen.

  • Welche Teile sind anders wenn man bei der Sportline das M Sportfahrwerk dazu nimmt?
    Federn, Dämpfer, Lenkung ist klar.
    Z.B. hatte ich neulich mal einen G21 330d gehabt. Der hat unter der hinteren Radaufhängung so gekrümmte Kunststoffteile dran. Die hat unser 320d Advantage nicht.


    Bekommt man mit M Sport Paket hinsichtlich des Fahrwerks trotzdem weitere Unterschiede zur Sport Line mit M Fahrwerk?