BMW G20 Driving Asssistant Plus in medizinischen Notfällen

  • Auch wenn es blöd klingt, aber wenn man eine Krankheit hat, bei welche man ohne Vorwarnung jederzeit in den Ohnmacht fallen kann, dann ist man generell nicht zum fahren eines PKW geeignet bzw. wird einem die Fahrerlaubnisentzogen und die Fahreignung aberkannt, sobald der Arzt das der Stelle meldet, wozu er verpflichtet ist.

    Der Arzt ist zunächst an seine Schweigepflicht gebunden! Er wird darauf hinweisen, dass man nicht fahren sollte und dies auch dokumentieren. Eine Meldepflicht gibt es nicht, es kommt dann auf den Einzelfall an. Sieht er dich z.B. nach dem Arztbesuch ins Auto steigen liegt die Sache anders, als wenn du ihm versicherst nicht zu fahren und er nix mitkriegt. Wir hatten so einen Fall in der Bekanntschaft, da hatte der betroffene Patient allerdings genug Gehirn um nach dem ärztlichen Hinweis nicht meht zu fahren.