Privat Auto Verkauf auf Verkaufportal

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage Wir wollen unseren alten Wagen Verkaufen und holen uns gerade verschiedene Angebote ein. Bei den Angeboten steht immer unten drunter das man beachten soll das dieses Angebot ein Brutto Preis ist.

    Meine Frage ist nun bekommt man diesen Betrag dann als Privat Person ausgezahlt oder kommen da noch Steuer Abzüge drauf?

    Ich währe über eine Hilfreiche Antwort sehr dankbar weil wir leider keine Ahnung davon haben.


    Danke schon mal


    Viel Grüße Riker

  • Wenn du dein Auto als Privatperson bezahlt hast, hast du schon die Steuern entrichtet, da du brutto gekauft hast. Daher verkaufst du dann das Auto mit Nettopreis und bekommst dann auch den Betrag ohne Abzüge von Steuern.


    Achso und wenn dir einer nen Bruttopreis für dein Privatauto anbietet hat der falsch berechnet, der muss MwSt nicht ausweisbar von dir kaufen sprich netto.

  • Vielen Dank für Deine Antwort.

    Also ist der Angegebene Preis der Preis den ich bekomme ? Sprich Brutto = Netto ?

    Sorry das ich so vermutlich doofe Fragen stelle ich nur leider keine Ahnung davon.

  • Bei einem Verkauf von Privat kann bzw. darf die MWSt. nicht separat ausgewiesen werden. Wenn dort Bruttopreis steht, ist also die MWSt. im Preis enthalten.

    Wenn der Wagen gewerblich verkauft wird und zudem vorher gewerblich genutzt wurde, würde die MWSt. vermutlich separat ausgewiesen, für euch als Käufer von Privat wäre das aber schon wieder irrelevant. Ihr müsst die so oder so bezahlen, wie bei jeder anderen Handelsware ebenfalls, und deswegen ist wichtig, dass sie in der Preisangabe enthalten ist.

  • Dann bekommst du den Betrag den er dir nennt ohne Abzüge, alles andere wäre nicht legal. Auto hat keine MwSt mehr, wie er das hin schreibt ist sein Problem da du die ganze Summe bekommst.