Gewichtsindex Reifen Hinterachse + Achslast bei Anhängerbetrieb

  • Moin, moin,


    mal eine Frage zu den Autos mit Anhängerkupplung: Laut COC Papieren hat mein Dicker eine hintere Achslast von 1340kg. Gem. Anmerkungen kommen da bei Anhängerbetrieb nochmal 120kg drauf.

    Jetzt hab ich - wie viele andere auch - die Michelin PS4S R19 drauf, welche einen 96er Reifenindex - also 710kg - haben. 2*710kg= 1420 != 1460kg bei Anhängerbetrieb.

    Nicht, dass ich mich wegen der 40kg jetzt verrückt mache, aber gibt's hier irgendeine Erklärung, warum die Reifenkombi im Zweifelsfall trotzdem zulässig ist? Müsste es in meiner Welt, da ich einfach zu BMW gegangen bin und gesagt habe, ich brauche neue Reifen für mein Auto. Sowas sollte die ja eigentlich aufm Schirm haben...

  • Okay, bei mir steht +100... Das ist aber doch die maximale Achslast, die bei maximaler Beladung des Fahrzeugs erreicht wird. Obwohl ich das nicht wirklich verstehe, da die Stützlast nur 75kg betragen darf. Wo kommen die Differenzen her? Aber wer will die Achslast HA prüfen bzw. wer lädt seinen Bimmer bis zu maximalen Grenze?

  • Doch, das ist die entscheidende Frage: warum über 100kg maximale Mehrlast für die HA, obwohl die Anhängerkupplung eine maximale Stützlast von 75kg hat. Demnach wird doch die HA mit diesen max. 75kg belastet und der LI der Reifen ist passend.

  • Es geht ja, soweit ich das verstanden habe, nicht darum Gewichte tatsächlich auszuloten, sondern, wie es sein kann, dass im Anhängerbetrieb der Traglastindex der Reifen überschritten wird/werden darf.

    Genau. Ich wollte jetzt hier keine Diskussion starten, warum Modellübergreifend scheinbar in allen Fahrzeugscheinen / COC Papieren eine vermutlich falsche Zahl steht. Auch wenn ich mich das auch gefragt habe. Ändern können wir es aber nicht und vermutlich gibt es eine simple Erklärung, die eventuell jemand liefern kann :)


    Ende geht's mir vor allem darum, dass wenn doch mal einer genau hinschaut, die Reifenkombi im ersten Moment unzulässig erscheint. Natürlich wiegt niemand das Auto, aber wenn ich mich nicht täusche, ist bei sowas immer das theoretische Maximum ausschlaggebend.

    Und selbst wenn nicht: Ich habe eine Prüfmasse von 2050kg, das sind gerade mal 300kg Reserve zur mzG. 300kg sind schnell erreich: Kofferraum voll + 3 Mitfahrer, die noch nicht mal übergewichtig sein müssen. Sind's große oder schwere Mitfahrer reichen auch 2 plus Gepäck. Von daher: Doch, unsere Bimmer sind je nach Ausstattung schnell bis zur Grenze geladen.


    Warum das ganze aber insgesamt so unterschiedlich "falsch" ist, verstehe ich auch nicht. Klar, bei @Michel-58 ist es eine Limosine, bei Marques von Hinten vermutlich ein Mild-Hybrid.

  • Doch, Rob, das hast du gut gemacht. Vielleicht kann es nun gelöst werden und alle mit AHK sind etwas schlauer und verstehen die Daten.

  • Ich hab ein älteres Dokument gefunden, das besagt in Punkt 3.7.3

    "Wird ein Kraftfahrzeug der Klasse MI mit einem Anhänger verbunden, kann die maximale Tragfähigkeit des Reifens aufgrund der auf die Anhängerkupplung wirkenden Stützlast um höchstens 15 % überschritten werden, sofern die Betriebsgeschwindigkeit auf höchstens 100 km/h beschränkt ist und der Reifendruck um mindestens 0.2 bar

    erhöht wird."

    Quelle: https://eur-lex.europa.eu/lega…CELEX:01992L0023-20060101


    Das gibt es bestimmt auch in aktuell, aber mir fehlt die Muße.