Naja es gibt einen Unterschied von es passt ans Auto oder es ist zulässig, weil eingetragen bekommst du das Ding nicht und wenn die dich damit anhalten und DB messen wars das halt auch..
Das klingt leider recht schlüssig. Aber bitte entschuldige die nochmalige Nachfrage... der springende Punkt ist hier, dass auch nichts bzgl. ECE-Genehmigung erwähnt wird, korrekt? Und das wiederum würde bedeuten, dass selbst wenn der ESD laut Datenblatt passen würde (siehe screenshot), ich ihn extra eintragen lassen müsste (was aber vermutlich am höheren Schalldruckpegel scheitern würde)? Wobei ich mich dann schon frage, warum der dann trotzdem als BMW-Orginalteil für die G-Serie bei uns im deutschen Onlineshop erhältlich ist.
Im Gegensatz dazu müsste ich aber eine Klappenanlage von Remus/Eisenmann/Grail/Bastuck/etc., welche von Haus aus mit ECE-Genehmigung kommt, nicht extra eintragen lassen, obwohl sie evtl. sogar lauter wäre, als der M-Performance Schalldämpfer?
Und ich vermute, in entsprechender Genehmigung muss dann auch der genaue Fahrzeugtyp vermerkt sein?
Das würde dann ja bedeuten, dass ich trotzdem nochmal ein extra Gutachten (mit entsprechenden Kosten?) bräuchte, wenn ich mir wenn ich mir einen ESD von Firma XY verbauen lasse, der aber eigentlich für den M340i ausgelegt/zugelassen ist, wie im Fall von SanRemoG26 (obwohl Motor etc. gleich wären), korrekt?
Screenshot 2025-06-02 191335.jpg