Beiträge von Joker_x3

    Bei der Stage 2 Bonn 55Parts steht im Einbauanleitungsteil des Teilegutachtens, dass darauf zu achten ist, beim Flash auf „Aftermarket DP“ zu stellen.

    Jüngst kam von 55Parts eine Nachtragsinfo, welche die Verwirrung um die MHD Flash Settings beseitigte.

    Es steht drin, dass keinerlei Anpassungen gemacht werden dürfen und darauf zu achten ist, dass wegen der Klappensteuerung von MHD+ die Option „Block Mapswitch“ zu wählen ist. Ich hatte auf das Dokument bei 55Parts nachgefragt, ob dann die Option „Aftermarket DP“ hinfällig ist, weil diese nicht mehr erwähnt wird. Warte aber noch auf Antwort…

    Danke für den Link. Was ist der Unterschied hierzu? Das 55Parts Modell wäre mit deren Stages geprüft legal zu verwenden.


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    !Achtung! Nur mit Leistungssteigerung / MHD ohne Fehler Fahrbar, da die PCV Heizung entfällt! Auch nach der Leistungssteigerung mithilfe eines FBO (Full Bolt…
    55parts.de

    Moment, laut Gutachten darfst du aber keine Settings anpassen, bzw. nur definierte.

    Laut Gutachten darf man ggf. gar nicht selbst flashen, denn die Softwareanpassung soll durch den Hersteller erfolgen.

    Man kann es auch so verstehen, dass die eigentliche Softwareanpassung ja durch den Hersteller erfolgt, auch wenn man selbst flasht, weil die .mhd Datei die notwendigen „Anweisungen“ für die Softwareanpassung enthält. Und diese .mhd Datei ist verschlüsselt und durch den Hersteller erstellt.


    Im Gutachten-Dokument im Einbau-Teil steht nur, dass auf den Flash-Parameter „Aftermarket Downpipe“ zu achten ist.

    Man muss allerdings noch andere Parameter anpassen, um konform zu sein. Beispielsweise ist in den MHD Standard Flash-Optionen die vmax offen. Diese Checkbox habe ich beispielsweise deaktiviert um im Gutachten der Anforderung „keine Änderung der serienmäßigen vmax“ nachzukommen.


    Es steht folgendes im Gutachten drin:


    Auflagen & Hinweise:

    Die Softwareanpassung hat durch den Hersteller zu erfolgen. Das Steuergerät ist anschließend entsprechend zu kennzeichnen und gegen Manipulation zu sichern.


    Prüfgrundlagen & Prüfergebnisse:

    Maßnahmen gegen Manipulation

    Anderungen können nur durch den Hersteller vorgenommen werden. Die Anforderungen nach VdTÜV Mb.751, IV.5.14.2 werden erfüllt.

    Ich kam von 100% Stock und bin auf 55Parts Stage 2.


    Mit der 55Parts Stage 2 ist es nicht leiser als Serie - das ist einfach der 300Zellen Downpipe zuzuschreiben. Klappe zu ist es sehr ähnlich, Klappe offen merklich besserer Klang sogar mit OEM Anlage.


    Was bei mir anfangs nach dem Flash nicht vorhanden war, waren Burbles.

    Man muss verstehen, wie der Flashvorgang über MHD abläuft.

    Man wählt das zu flashende Mapping aus und kann noch Flash-Optionen festlegen. Unter anderem eben auch die Burbles - siehe https://mhd-tuning.atlassian.n…paces/MFS2/pages/10813500

    Wer das nicht hin bekommt und sich über fehlende Burbles beschwert, ist der MHD Plattform nicht wert :D .

    Ich sage überzeugt, dass sich der Sound merklich verbessert hat (B58 Gen 2 OPF). Das ist der Downpipe und nicht dem Mapping geschuldet.

    Beim Draufspielen der Map lassen sich die Settings für die Burbles festlegen. Schaltet man die Burbles aus als Flash-Option, sind diese weg. Das finde ich eher einen Vorteil - man hat die Flexibilität! Wenn man möchte, kann man auch die Serien Burbles sehr gut damit nachbilden (und wers braucht darüber hinaus).


    Ich würde die Stage 2 von 55Parts wieder kaufen. Sie hält die versprochenen Werte locker ein. Und der Support von 55Parts ist sehr gut. Zudem kann man später „recht einfach“ auf Stage 3 mit dem Upgradeturbo gehen - mit bestehendem Gutachten ist in Verbindung mit der Downpipe die Nachrüstung eintragbar.


    „500€ für MHD (nur fürs flashen) weg“ stimmt nicht. Fürs Flashen braucht man die MHD Flash-Lizenz, diese kostet 279€.

    Damit der Zoll das mitbekommt müsste man das ja auch bei der Zulassungsstelle melden. Oder wie genau läuft das dann? Gibt es hier eine sofortige Eintragungspflicht in die ZBI?

    Selbstverständlich muss die Änderungsabnahme nach Paragraph 19 durch einen Sachverständigen in den Fahrzeugpapieren (Schein & Brief) nachgetragen werden.

    In der Änderungsabnahme steht auch drin, dass die Papiere „unverzüglich“ geändert werden müssen.

    Die Behörde stellt damit eine aktualisierte Betriebserlaubnis aus und dort werden dann (wie bei einer Neuzulassung auch) die steuerrelevanten Attribute erfasst.