Moment, laut Gutachten darfst du aber keine Settings anpassen, bzw. nur definierte.
Laut Gutachten darf man ggf. gar nicht selbst flashen, denn die Softwareanpassung soll durch den Hersteller erfolgen.
Man kann es auch so verstehen, dass die eigentliche Softwareanpassung ja durch den Hersteller erfolgt, auch wenn man selbst flasht, weil die .mhd Datei die notwendigen „Anweisungen“ für die Softwareanpassung enthält. Und diese .mhd Datei ist verschlüsselt und durch den Hersteller erstellt.
Im Gutachten-Dokument im Einbau-Teil steht nur, dass auf den Flash-Parameter „Aftermarket Downpipe“ zu achten ist.
Man muss allerdings noch andere Parameter anpassen, um konform zu sein. Beispielsweise ist in den MHD Standard Flash-Optionen die vmax offen. Diese Checkbox habe ich beispielsweise deaktiviert um im Gutachten der Anforderung „keine Änderung der serienmäßigen vmax“ nachzukommen.
Es steht folgendes im Gutachten drin:
Auflagen & Hinweise:
Die Softwareanpassung hat durch den Hersteller zu erfolgen. Das Steuergerät ist anschließend entsprechend zu kennzeichnen und gegen Manipulation zu sichern.
Prüfgrundlagen & Prüfergebnisse:
Maßnahmen gegen Manipulation
Anderungen können nur durch den Hersteller vorgenommen werden. Die Anforderungen nach VdTÜV Mb.751, IV.5.14.2 werden erfüllt.