Ich war heute beim Tüv und wollte beim G21 M340 meiner Frau die WF CF3 in 20 Zoll eintragen lassen. Sauber heim geschickt hat mich der Tüv wieder, dummerweise ohne Eintragung. Begründung: Achslast Felge und Reifen an der Hinterachse zu gering. Von Ablasten oder Anhängerbetrieb untersagen bei 20 Zoll ( Fahrzeug hat keine AHK ) war nichts zu hören.
Felge hat 725kg
Reifen, wie ziemlich alle 265er, 670kg
Achslast 1345kg.
Würde also so gehen wenn man die EWG Richtlinie /92/23 heran zieht. Dummerweise steht recht kryptisch im Schein noch +130 bei Anhängebetrieb und es werden nur 18Zoll M+S Reifen ausgenommen.
Kann daher mal jemand in seinen Fahrzeugschein beim einem G21 M340i schauen ob da was steht von kein Anhängebetrieb bei 20Zoll? Das habe ich beim F36 drin stehen und ich dächte das war ab Werk beim G21 auch so. Bei unserem G21 steht es nicht drin, aber der Fahrzeugschein wurde auch schonmal neu gemacht zwecks Eintragungen und vielleicht hats die Beamtin am Schalter übersehen oder es steht nur drin wenn man die AHK ab Werk hat?! Das würde helfen den Tüv Prüfer zu besänftigen.