Was man bei der Gewährleistung auch bedenken muss, ist die Beweislastumkehr (nach 6 Monaten?).
Soweit ich gelesen habe, hat BMW auf die Beweislastumkehr in den 3 Jahren Gewährleistung verzichtet. Hab ich bei einem Autotest in ner Fachzeitschrift gelesen - erinnere mich aber auch auf der offiziellen BMw-Seite was dazu gelesen zu haben.
Nichtsdestotrotz: Gerade beim Leasing darfst gar keine Änderungen am Fahrzeug vornehmen ohne Zustimmung des Leasinggebers! Das Thema hatten wir im F56-Forum schon. Da ging es sogar um Streifen auf der Motorhaube. Die könnten beim Entfernen am Ende der Laufzeit Farbunterschiede verursachen, was eben wiederum zu Diskussionen und Abzügen führen könnte.
Daher hatte ich mir die Zustimmung schriftlich per Mail geben lassen für unseren MINI!
Ich komme aus dem Bereich Versicherungen und es ist wie auch da: So lang nichts passiert, wirds keinen interessieren. Aber WENN... viel Spaß bei den Diskussionen.