Beiträge von Toscha42

    Hola,


    ab 2025 gelten in Frankreich in erheblich mehr Städten Umweltzonen, in die nur noch mit einer entsprechenden Plakette (Vignette Crit'Air) eingefahren werden darf. Diese Vignette kann völlig unaufwendig (auch auf Deutsch) via Internet bestellt werden, zum Preis von 4,91 € inkl. Versand bei der offiziellen Behörde. Wer mehr ausgeben will, nimmt eine der vielen sonstigen Verkaufsstellen.

    Neue feste Umweltzonen ab dem 1. Januar 2025

    Amiens, Angers, Annecy, Annemasse, Avignon, Bayonne, Béthune, Bordeaux, Brest, Caen, Chambéry, Dijon, Douai-Lens, Dunkerque, Le Havre, Le Mans, Lille, Limoges, Metz, Mulhouse, Nancy, Nantes, Nîmes, Orléans, Pau, Perpignan, Rennes, Toulon, Tours und Valenciennes

    Ab einer bestimmten Verzögerung (> 1,3 m/s²) müssen die Bremsleuchten auch leuchten, ohne dass ein Bremslichtschalter o. ä. betätigt werden muss. Ab einer Verzögerung von 0,7 m/s² dürfen sie leuchten; ich vermute, dass BMW sich hier eher am oberen Rand des Fensters bewegt.

    Das sieht man üblicherweise schon an den Farben auf der Karte:
    Grün - fließender Verkehr

    Gelb - dichter Verkehr

    Orange - stockender Verkehr

    Rot - Stau

    Schwarz - Sperrung
    (Quelle)


    Die Länge eventueller Staus oder Verzögerungen sieht man dann in den Meldungen. Und zumindest bei OS7 sieht man auch in der errechneten Ankunftszeit oberhalb der Karte unterschiedliche Farbcodes, die wieder die Länge der Verzögerung symbolisieren. WIMRE steht ein orangefarbener Hinweis für eine Verzögerung bis zu 15 (oder 20?) Minuten, ein roter für eine entsprechend längere Verzögerung.

    weil die Mietwägen (die fast alle auf Winterreifen stehen)

    Das liegt schon im Eigeninteresse der Vermietfirma als Halter des Fahrzeugs. Der ist nämlich für diese Hinweise verantwortlich. Da ist das Risiko viel zu groß, dass ein Kunde, der das Fahrzeug nicht kennt, versehentlich eine gespeicherte Geschwindigkeit löscht.

    Wie viel das ist, steht natürlich wieder nicht im Gesetz, aber ich behaupte mal 10 km/h drunter dürfte dem unbestimmten Rechtsbegriff "rechtzeitig" genügen.

    Du darfst den auch exakt auf die Geschwindigkeit laut Index einstellen. Da der Tacho immer eine leichte Voreilung hat, reicht das dem Gesetzgeber. Die bisherigen Aufkleber zeigen schließlich auch den exakten Geschwindigkeitsindex an.

    Die Geschwindigkeitswarnung, die man manuell in diesem Menü einstellen kann, ist für Länder gedacht in denen es generelle Limits (für Autobahn, Schnellstraße, usw.) gibt.

    Das ist deine persönliche Interpretation. Generell kann man den Hinweis für beliebige, den Fahrenden relevant erscheinende Geschwindigkeiten aktivieren. So also auch z. B. als Hinweis auf den Geschwindigkeitsindex des Reifens.


    Also entweder ein sichtbarer Aufkleber für den Fahrer oder der manuell eingetragene Warnhinweis.

    Der Hinweis via Display o. ä. reicht heutzutage.