Würde aber vermutlich reichen für einen bergründeten Verdacht, sodass sie das Fahrzeug zur Beweissicherung einbehalten und dann entsprechend mit den korrekten Prüfumständen alles nachprüfen ?
Naja das ist klar. Ist ja wie bei einer Lautstärkemessung draußen direkt an der Hauptstraße..
Weißt du zufällig wie das wäre, wenn im Gutachten die Leistung mit z.B. 98 Oktan oder 102 angegeben ist, muss dann mit diesem Sprit gemessen werden ? würde ja an sich Sinn machen eigentlich..
Dafür kenne ich mich zu wenig aus. Aber wenn es im Gutachten steht, dann sollte das klar sein. Ebenso wie bei den M-Modellen, die mit 98er als "Referenz" angegeben sind.
edit: Ich bin in der Thematik kein Experte. Ich weiß also auch nicht, inwiefern dieses verlinkte Dokument in der Praxis überhaupt Anwendung findet. Es liest sich nämlich mehr so, als ob das für die Homologation relevant wäre.