Die festverbaute Variante sehe ich irgendwie kritischer. Da ist der Wagen dann bei einem Anfangsverdacht schnell mal huckepack unterwegs zur Prüforganisation. Das OBD-Teil ist schnell ausgestöpselt und das Thema (hoffentlich) nach reumütigem Begleichen der Strafe gegessen.
So sicher wäre ich mir da nicht. Besonders in den bekannten Großstädten wie Hamburg & co.
Wenn du angehalten wirst und sie entdecken die Klappensteuerung, könnte ich mir durchaus vorstellen dass das KFZ zur Beweissicherung erstmal sichergestellt wird. Das ist ja immer die Begründung warum die Fahrzeuge mitkommen.
Ich frage mich da aber eh schon seit Ewigkeiten wie das rein rechtlich ist.
Angenommen ich werde angehalten mit einer modifizierten AGA. Es wird gemessen und er ist zu laut. Da die AGA per se kein Sicherheitsrelevantes Bauteil ist, wäre eine Sicherstellung eigentlich nicht verhältnismäßig, sondern eine Mängelkarte passender. Dann kommen aber die Kollegen an und stellen das Fahrzeug zur Beweissicherung sicher. Weil sonst könnte man ja einfach wieder die AGA umbauen bis zur Vorführung. Was ist aber nun, wenn ich direkt vor Ort schriftlich ein Geständnis ablege? Dann besteht ja eigentlich kein Bedarf zur Sicherstellung, da ich als beschuldigter ja direkt eine, vor der Polizei, gültige Aussage ablege. Die Frage kann aber glaube ich wenn nur ein Anwalt, oder im Zweifel sogar ein Richter, klären.
Ich schweife ab. Zur PEEM: Was ist denn, wenn ich bei einer Kontrolle schnell das Kabel aus dem OBD-Stecker entferne, die Box aber trotzdem direkt daneben sichtbar befestigt ist?
Ab wann gilt ein Bauteil als verbaut? Eine manuelle Klappensteuerung zu transportieren ist ja nicht verboten. Nur die Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr.
Wie ihr seht habe ich keine Antworten, sondern nur noch mehr fragen