Erstmal vielen Dank für die Rückmeldungen.
Das Problem ist, das du hier eine Firma brauchst, einfach nur ein Privatmann der schreibt ja ist so wird dem TÜV da nicht reichen..
Da brauchst es schon eine Firma bei der am besten ein Dipl. Ing oder so dafür unterschreibt weil es sonst kaum was wert ist..
Ja, das ist wahrscheinlich so.
Das wird dir niemand bestätigen…
Weder BMW noch ein Codierer.
Es wäre wohl schon ausreichend gewesen, wenn VIN und Art der Codierung auf der Rechnung gestanden hätten. Habe ich leider nicht drauf geachtet. Ich hatte vor längerer Zeit mal Codierungen (inkl. Hardwareänderungen) von einer Firma am E60 durchführen lassen, da war das auch auf der Rechnung aufgeführt.
Alles anzeigenDazu ist es meine ich auch noch so ein Thema, das man bei einer angehobenen VMAX einen Nachweis über die Leistungsfähigkeit der Bremse bringen muss, weil die ja dafür nicht ausgelegt ist..
Nachtrag: Habe hier mal etwas aus einem Blog Artikel von 2019 rauskopiert:
Grundsätzlich kann man Steigerungen der Leistung in 3 Gruppen einteilen:
– bis 20 %
– von 21 – 40 %
– von mehr als 40 %
Für jede dieser Gruppen sind Prüfungen und Nachweise erforderlich. Die Steigerung der Motorleistung erfordert daher verschiedene Nachweise.
1. ein Abgasgutachten
2. fahrwerktechnische Gutachten (besonders hinsichtlich der Bremswirkung)
3. Leistungsmessungen auf dem Leistungsprüfstand
Dazu kommt noch das Thema das man das der Versicherung melden muss und viele sich bei sowas querstellen.
Einfach nur dem TÜV sagen hier schau ich kann jetzt 320 fahren, wird da nichts werden..
1. Die Leistung ist serienmäßig
2. Wie schon geschrieben erstellt der TÜV ein technisches Gutachten über die Vmax, dazu gehören die folgenden Punkte:
- Ermittlung der Vmax
- Überprüfung einer ausreichend Bremsleistung
- Überprüfung des Fahrverhaltens bei Vmax
- Bereifung mit ausreichendem Geschwindigkeitsindex und Freigabe des Reifenherstellers für die Vmax
- Tacho kann die Vmax anzeigen
Ich denke auch nicht, das ich der Erste bin, der sowas eintragen lässt.