Es reicht nicht aus das ein Händler den vorherigen Zustand als Beweis darlegt. Es mag ja sein das die Felgen vorher vom Lack her Mackelos erschienen. Der jetzige Zustand nach dem Winter wo der Lack von der Oberfläche her abblättert und blasser wirkt kann der Händler jedoch nicht einfach damit abbügeln das der Kunde es selbst verursacht hat. Der Kunde kann ja ebenfalls in Richtung Händler behaupten das er die mit zum besseren Verkauf billig lackiert hat und dieser dann nach einer kurzen Zeit dann den aufgezeigten Mangel offenbart.
Die Gesetzgebung ist da gott sei Dank seit dem 01.01.2022 sehr Verbraucherfreundlich geworden. Man muss als Kunde nur den Mangel aufzeigen und keine Mitwirkung oder Äußerungen zu dem Mangel oder was ihn eventuell verursacht hat gegenüber dem Händler darlegen. Es wird von der Gesetzgebung in der aktuellen Gewährleistung immer vom Zustand wie ab Werk ausgegangen, ob Neu, Neuwertig oder Gebraucht, spielt keine Rolle. Jede Negativbeschaffenheit (also alles was vom Werkszustand abweicht) muss ein Händler vorvertraglich dem potenziellen Käufer vor Kaufentscheidung schriftlich niederlegen und mit Unterschrift sich bestätigen lassen, das funktioniert auch im Onlinegeschäft.