Das heißt ich darf den Motor fernstarten wenn ich mich bereits auf dem Weg zum Auto befinde aber nicht um das Auto kühlen zu lassen
Ach ich liebe unsere Rechtssprechung einfach.
Gut illegal war falsches Wort, eher es geht um ein Verstoß der StVO.
Arbeitskollegen ist es tatsächlich passiert mit einem Ford 😉
Nicht nur die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Parken oder Halten mit laufendem Motor, sondern auch das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie die Landesimmissionsschutzgesetze (LImSchG).
In den meisten Fällen wird ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro verhängt. Fällt der Tatbestand allerdings nicht in den Geltungsbereich der StVO, sondern des LImSchG, kann auch ein wesentlich höheres Bußgeld erfolgen.