Ist seit heute hinfällig. Der Wagen wird in kreide lackiert und die Felgen kommen in schwarz. Lieferdatum ist dann März 2023 ![]()
Beiträge von Markus F.
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Hallo Markus,
Ich hatte die hier für meine 728M von einem hier aus dem Forum. Die könntest Du gern auch haben, gilt aber nur für die 728M.
Wenn man einen netten Mitarbeiter in der BMW Kundenbetreuung gerät, dann senden die Dir die Traglastbestätigung aber wohl auch jetzt noch zu. Alternativ dazu kann der TÜV dies auch nachrecherchieren, das kostet aber extra. Ein netter TÜV Meister gibt sich aber auch damit zufrieden dass die Felgen auf einem 5er / 8er verbaut sind (ETK) welcher sogar eine höhere Achslast als der 3er/4er hat

(Aussage aus dem Gespräch mit meinem TÜV Meister)
Grüße,
Andreas
Hallo Andreas,
dann werde ich das zu gegebener Zeit einmal mit dem TÜV absprechen. Einen netten Mitarbeiter habe ich noch beim Händler vor Ort. Der kann sich ggf. auch um die Tragfähigkeitsbescheinigung bemühen.
Trotzdem sollte ich mich mal um die ET der Alpina Classic 20" bemühen, die auf dem B4/G26 drauf sind. Dann kann ich wenigstens vorab mal sehen, ob das überhaupt passen kann. Wie das mit der Reifenkennzeichnung (ALP) und der Verfügbarkeit passender Größen aussieht, weiß ich auch noch nicht.
Ist aber alles nicht eilig. Der B4 hat einen Liefertermin in 03/2023. Ich gehöre nur zu den Leuten, die sowas vorher gerne sortiert haben und sich nicht erst im nächsten Winter um Winterräder bemühen wollen.

In diesem Sinne: Besten Dank!
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Ja der TÜV hat die im Februar schon problemlos abgenommen. Brauchte dafür nur die BMW Traglastbestätigung und er hat eine GPS Vergleichsfahrt gemacht. Kosten 108€.
Vom Prinzip kann man nahezu alle 3er, 4er, 5er, 6er, und 8er Felgen damit fahren, da Lochkreis identisch und die Einpresstiefe mit nur 1mm Differenz nahezu immer passt. Bei Werksräder24.de gibt es dazu auch sehr viele Top Angebote. Meine neuen 20“ 728M in 8“ und 9“ mit neuen Pirelli P-Zero in 245/275 gab es für adäquate 2.800 Euronen.
Bei der 245/275er Kombination braucht man übrigens auch keine Spurplatten, die liegen da sauber im Radkasten

Woher hast Du die Traglastbescheinigung bekommen? Ich dachte, BMW gibt die nicht mehr raus.
Ich würde gerne meine Winterräder mit 727 M vom G16 zum B4 mitnehmen. Reicht es ggf. auch, wenn ich eine Kopie der G16 Papiere und einen Auszug der Felgen aus dem ETK zum TÜV mitnehme? Daraus sollte ja ersichtlich werden, dass die Räder vorher auf einem Fahrzeug mit höheren Achslasten zugelassen waren.
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Allgaeuer hat 20" Felgen vom 8er aufm G24 montiert. Vielleicht kann er dir mehr dazu sagen.
Danke. Dann war das der Beitrag hier, den ich nicht mehr wiedergefunden habe, weil ich unter 19" statt 20" gesucht hatte.
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Hallo zusammen!
Ich habe eine Frage zur Wiederverwendbarkeit meiner alten Winterräder auf meinem neuen Fahrzeug. Ich werde diese Räder hier nach Rückgabe des Fahrzeugs "übrig" haben. Jetzt fände ich es sehr charmant, wenn ich zumindest die Felgen auf dem kommenden B4 montieren könnte. Da ich keine Ahnung habe, welche ET die neuen Alpina Classic 20" haben, kann ich den Reifenrechner nicht mit Infos füttern und mich selbst schlau machen.
Hat einer eine Idee, ob das passen könnte? Einzelabnahme wird wohl erforderlich sein. Die Radlasten dürften, vom G16 aus betrachtet, ausreichend sein. Idealerweise würde ich natürlich die Reifen gleich mitnehmen. Da die aber dann ohnehin schon nicht mehr so toll sein dürften, könnte ich mich auch mit schmaleren Reifen (die noch zur Felge passen) anfreunden.
Ich habe hier irgendwo einen Beitrag gelesen, in dem jemand G1X Räder auf einem G2X montiert hat. Ich finde den Beitrag nur leider nicht mehr wieder.
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Es gibt aber auch eine Version der ABE, in der die Auflage EB1 bei den 10 mm Scheiben an der HA nicht steht. Die hab ich ausgedruckt und nehme die mit zum TÜV.
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Es geht um den F33 hier.
Da sind jetzt die M 704 mit Serien-MB drauf, also 255/35 R19 an der HA. Da sind dann pro Seite noch 10 mm Eibach Pro-Spacer drunter. VA ist komplett Serie mit 225/40 R19. -
Besten Dank für die Erläuterungen!!!

Also könnte ich meiner Frau jetzt die ABE ins Handschuhfach legen und gut ist?
Dann könnte es nur noch Ärger wegen der fehlenden Kotflügelverbreiterungen (Auflage EB1) geben. Also doch wieder eintragen lassen...
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Laut Gutachten darfst du die am F3X unter folgenden Auflagen verbauen:
A9=Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14= Befestigungselemente: Kegelbundradschrauben M14x1,25 (Schaftlängen siehe Auflage A26))
A26=
Es ist im Besonderen darauf zu achten dass sich die Räder nach der Umrüstung frei drehen. D.h. es
darf kein Kontakt von Befestigungselementen mit Teilen der Bremsanlage, ABS-Zahnkranz oder
anderen Bauteilen vorhanden sein.A27=
Fahrwerk und Bremsanlagen müssen dem Serienzustand entsprechen. Bei Verwendung von
Umrüstungen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw.
nachzuweisen.A28=
Die Hinweise in der Montageanleitung des Herstellers der Distanzringe sind zu beachten. Bei LMRädern muß eine ausreichende Radanlagefläche auf den Distanzringen erhalten bleiben. Aussparungen
bzw. „Taschen“ in den LM-Rädern müssen komplett von der Anlagefläche der Distanzringe abgedeckt
werden. Die Distanzringe sind nicht in Verbindung mit Stahlrädern zugelassen. Eine Montageanleitung
ist vom Hersteller mitzuliefern.D1=
Bei Verwendung von anderen als in den Fahrzeug-Anhängen aufgeführten Rad-
/Reifenkombinationen, ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu
überprüfen bzw. nachzuweisen. Eine Abnahme nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur ist unter Beachtung der hier aufgeführten Auflagen
erforderlich.D2=
Es ist möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren.
Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe mit 10 mm Breite / Achse 2 Distanzringe mit 15 mm Breite. An
Achse 2 immer nur breitere Distanzringe als an Achse 1.D3= Die Umrüstung ist nur an Fzg.-Ausführungen bis max. 1600 kg zul. Achslast zulässig.
Somit laut ABE alles tipp topp und keine Prüfung erforderlich es sei denn du änderst etwas an Fahrzeug
Du hast bei Spurplatten über 5 mm aber noch die Auflagen EA 1-5 und EB 1-5, was faktisch bedeutet, dass Du Kotflügelverbreiterungen brauchst (siehe Anhang 8 der von mir oben verlinkten ABE). Dann kann der Prüfer aber vor Ort entscheiden, ob das Profil ausreichend abgedeckt ist und Du auch ohne fahren kannst.
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Wo genau liest du denn das in der ABE ich konnte lediglich folgendes finden:
Die ABE bezieht sich auf § 22 Abs. 1 StVZO. Da steht, dass durch die abnehmende Stelle der ordnungsgemäße Ein- oder Anbau zu bestätigen ist.
In der Regel schaut der Prüfer auf die Kennzeichnung der Platten und eben auf die üblichen Sachen wie Profilabdeckung 30° nach vorne und 60° nach hinten. Schlimmstenfalls muss Du sogar noch eine Schraube rausdrehen und nachweisen, dass diese halt um die Dicke der Platte länger sind als die Originalen. Dann wird das bescheinigt und Du kannst Dir den Quatsch zusammen mit der ABE ins Handschuhfach legen. Maßgabe ist dann in der Regel, dass Du das bei nächster Gelegenheit der Zulassungsstelle zum Nachtrag in die Fzg-Papiere vorlegt. Dabei ist die "nächste Gelegenheit" aber sehr dehnbar.