Laut Gutachten darfst du die am F3X unter folgenden Auflagen verbauen:
A9=Die Verwendung von Schneeketten ist nicht zulässig.
A14= Befestigungselemente: Kegelbundradschrauben M14x1,25 (Schaftlängen siehe Auflage A26))
A26=
Es ist im Besonderen darauf zu achten dass sich die Räder nach der Umrüstung frei drehen. D.h. es
darf kein Kontakt von Befestigungselementen mit Teilen der Bremsanlage, ABS-Zahnkranz oder
anderen Bauteilen vorhanden sein.
A27=
Fahrwerk und Bremsanlagen müssen dem Serienzustand entsprechen. Bei Verwendung von
Umrüstungen ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu überprüfen bzw.
nachzuweisen.
A28=
Die Hinweise in der Montageanleitung des Herstellers der Distanzringe sind zu beachten. Bei LMRädern muß eine ausreichende Radanlagefläche auf den Distanzringen erhalten bleiben. Aussparungen
bzw. „Taschen“ in den LM-Rädern müssen komplett von der Anlagefläche der Distanzringe abgedeckt
werden. Die Distanzringe sind nicht in Verbindung mit Stahlrädern zugelassen. Eine Montageanleitung
ist vom Hersteller mitzuliefern.
D1=
Bei Verwendung von anderen als in den Fahrzeug-Anhängen aufgeführten Rad-
/Reifenkombinationen, ist deren Eignung (Freigängigkeit, Fahrverhalten usw.) gesondert zu
überprüfen bzw. nachzuweisen. Eine Abnahme nach § 21 StVZO durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur ist unter Beachtung der hier aufgeführten Auflagen
erforderlich.
D2=
Es ist möglich Distanzringe mit unterschiedlicher Breite an Vorder- und Hinterachse zu kombinieren.
Zum Beispiel: Achse 1 Distanzringe mit 10 mm Breite / Achse 2 Distanzringe mit 15 mm Breite. An
Achse 2 immer nur breitere Distanzringe als an Achse 1.
D3= Die Umrüstung ist nur an Fzg.-Ausführungen bis max. 1600 kg zul. Achslast zulässig.
Somit laut ABE alles tipp topp und keine Prüfung erforderlich es sei denn du änderst etwas an Fahrzeug