Dann muss auch das auch mal testen - trotz der Winterräder.
Ich habe ein Fahrzeug mit vmax = 250 km/h gekauft und kann mir mit meinem laienhaften Rechtsverständnis auch nicht vorstellen, dass BMW das auf einmal auf 245 km/h begrenzen kann - vor allem, ohne den Kunden davon zu informieren. Und von den genannten "Rechtlichen Vorgaben" für die Begrenzung habe ich zumindest nirgendwo etwas gelesen. Ich weiß: Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen sind quasi immer vorbehalten. Aber eine nachträgliche Änderung des Vertragsgegenstands zum Negativen (Nachteil des Kunden) hin? Naja, ich weiß nicht... 
Außerdem müsste es doch so etwas wie Bestandsschutz geben. Ich muss ein Euro 6 Fahrzeug ja auch nicht auf Euro 7 umrüsten, nur weil nach dem Bau eine neue Abgasnorm eingeführt worden ist.