Nein, der Warnblinkschalter ist niemals 30B, dann würde der nicht blinken, wenn man den Warnblinker einschaltet. Würde man keine Zulassung bekommen. Der muss immer funktionieren, auch wenn kein Schlüssel da ist.
Nachgeschaut:
Das zwei direkte Leitungen in den Bodycontroller. Eine Schaltleitung und eine für die Beleuchtung. Die Beleuchtung ist kombiniert.
Deswegen "Suchbeleuchtung".
Aber 12V-Dosen wären eh besser, wenn man im Fahrgastraum abgreifen möchte. Ansonsten am REM alles zwischen Sicherung F121 und F142 und noch ein paar andere. Am FEM Sicherung F21 bis F37 und auch hier noch ein paar andere.