Yido Performance HF1
- 8,5x20 ET35 11.8kg
- 10x20 ET35 11.1kg
Kann das stimmen, dass die breitere Felge leichter ist?
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Kann das stimmen, dass die breitere Felge leichter ist?
Der von dns verlinkte Händler ist witzig. Ich habe mal spaßeshalber mein Auto eingegeben und muss mir wohl ein neues kaufen. ![]()
04:35 ist ein csl zu sehen
Meinst Du den mit den Streifen auf der Haube? Davon kommen dann noch drei ein paar Sekunden später.
Danke Dir, da hast Du aber getrickst mit dem Foto
Sieht sehr cool aus, TOP
Naja, das Original ist ja auch ein Stück weit langweilig.
Ich grüße mal unbekannterweise zurück, weil Graffitiwände immer einen so schönen Hintergrund bieten
Dir auch allzeit gute Fahrt!
Dann könnte ich das unter dem Aspekt der Eigentumsverhältnisse schon mal nicht machen. Meine DME gehört nämlich dem Leasinggeber. Ich bin nur Besitzer, aber nicht Eigentümer. ![]()
Ich glaube, mein Gedankenfehler war, dass ich "Unlock" gedanklich immer gleichgesetzt habe mit "Aufhebung der Vmax-Begrenzung". Das wäre nämlich dann das von Dir zitierte Ändern der Betriebsparameter, die spezifisch für das Fahrzeug sind. Damit erlischt die BE mit allen sich daraus ergebenen Folgen.
Gut, dass wir das geklärt haben.
PS: Die Sache mit der straffreien Flucht habe ich dann auch mal nachgelesen. Kann ich nachvollziehen, erscheint mir aber am Ende nicht logisch. Ich bin aber auch kein Jurist.
Es ist in DE nichtmal verboten aus dem Gefängnis auszubrechen, da die Würde des Menschen per Grundgesetz unantastbar ist.
Lediglich die beim Ausbruch genutzten Wege mit Körperverletzung oder Sachbeschädigung sind strafbar.
Ebenso ist es mit den Jailbreak eines iPhones, solange ich den nur für Modifikationen nutze und damit keine Raubkopien nutze, ist es nicht verboten.
Warum Bosch es dann schützt?
Damit nicht jeder sehen kann was dort im Steuergerät passiert oder es anderweitig manipulieren kann, wie zB die Kilometer verändern.
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett? Dann wäre doch als Erstes das Verhängen einer Gefängnisstrafe ein Verstoß gegen das Grundgesetz und damit per se schon illegal.
Ein Smartphone als Vergleich heranzuziehen hinkt aus meiner Sicht schon ein bisschen. Für die Verwendungen des Smartphones im öffentlichen Raum gibt es meines Wissens nach weder Gesetze noch andere Rechtsvorschriften. Für die Nutzung eines Autos hingegen schon. Fakt ist und bleibt: Du manipulierst das Fahrzeug, damit ist die BE futsch. Wenn ich mir MHD aufspiele und eine Klappensteuerung verbaue um mein Auto im Bedarfsfall so leise wie möglich zu machen, tu ich dem Rest der Welt zwar etwas Gutes - die BE ist trotzdem hinfällig. Auch wenn ich beides nicht nutze ist der Betrieb des Autos illegal.
Es ist mein Auto und ich kann damit halbwegs machen was ich will.
Der Unlock alleine stellt keinen Verstoß gegen dir StVO oder StVZO dar.
Naja, eigentlich darfst Du mit Deinem Auto gar nichts machen, was in irgendeiner Form Einfluss auf die Betriebssicherheit hat, wenn dies nicht von höherer Stelle abgesegnet worden ist (Gutachten, ABE, Eintragung, etc.)
Der Verstoß gegen die StVO/StVZO rührt dann bei einem Unlock doch eher daher, dass Du Dein Auto manipuliert hast und daher die BE erlischt. Man kann nicht einfach etwas am Fahrzeug ändern, durch das sich weiteres Manipulationspotentail ergibt und sich dann darauf berufen, dass man dieses Potential ja gar nicht nutzen will. Du darfst ja noch nicht einmal Nebelscheinwerfer nachrüsten, wenn diese nachher nicht funktionsfähig sind. Also zu sagen: "Hey, NSW find ich wegen der Optik cool. Nutzen will ich sie eh nicht und daher schließe ich sie nicht an." funktioniert leider nicht. Hat zwar im Grunde genommen noch nicht einmal Einfluss auf die Betriebssicherheit, weil die NSW vor der Nachrüstung ja gar nicht vorhanden waren, geht aber trotzdem nicht,