Vll ist es tatsächlich so, dass man am G21 keinen Frontspoiler anbringen darf?
Wie bereits weiter oben erklärt gibt es einen Unterschied zwischen der Homologation durch BMW und dem Erhalt einer ABE oder eines Gutachtens durch einen Zubehörhersteller.
BMW prüft bei der Entwicklung zusätzlich die aerodynamischen Auswirkungen und hat deshalb den Frontspoiler beim G21 nur für die Limousine homologiert.
Ein Zubehörhersteller wird sowas nicht prüfen und sein Teil wird lediglich mach Splitterverhalten und Fußgängerschutz geprüft.
Für den G21 Mild Hybrid gab es lange Zeit keine ABE, weil die Hersteller das Teil nicht erneut geprüft haben.
Vielleicht auch aus Unwissenheit, dass der Mild Hybrid eine neue EG-Typgenehmigung hat.
Im Zweifel Hersteller mit der eigenen EG-Typgenehmigung (Fahrzeugschein Ziffer K) anfragen.