Die Vorschriften sind eindeutig: Autos dürfen die Straße nur mit weißem Licht anstrahlen. Die Scheinwerfer des M5 CS sind gelb. Wie kann das legal sein?
www.auto-motor-und-sport.de
Sprich: Wenn man sich die gelben Module einbaut und immer das Fahrlicht einschaltet, kann eigentlich niemand etwas wollen.
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Echt tricky… dann ist das TFL an sich weiß, wechselt aber seine Funktion bei Einschalten des Fahrlichtes zu einer Art Nebellicht, das ja gelb sein darf…
Ich glaube dennoch nicht, dass Du gleich stillgelegt wirst. Lt. Bußgeldkatalog dürfte das eher eine Strafe von 20€ oder so sein:
Infos zu gelben Scheinwerfern: Gelbe Scheinwerfer erlaubt? ✘ Wann darf Fahrbahnbeleuchtung gelb sein? ✘ Bußgeld bei folierten Scheinwerfern? ✘ Mehr hier!
www.bussgeldrechner.org
Die können höchstens die Weiterfahrt untersagen. Aber eigentlich bezieht sich das Ganze nur auf das Licht, das zur Fahrbahnbeleuchtung dient. Und dazu zählt das TFL ja nicht, denn sonst dürftest Du ja auch nachts nur mit TFL fahren. Dazu fehlen ihm aber alle Eigenschaften…
Was mich auch wundert, der CSL Scheinwerfer unterscheidet sich vom normalen, nicht aber die LED Module:
M4:
Scheinwerfer Laserlicht links (LHD) (63119851041)
LED Modul Tagfahrlicht links (63119851047)
CSL:
Scheinwerfer Laserlicht links (CS) (63117885837)
LED Modul Tagfahrlicht links (63119851047)
Das würde ja dafür sprechen, dass im Original gar nicht die LEDs gelb sind, sondern die Acryllichtleiter im Scheinwerfer. Dann wäre ein wechselnder Betrieb zwischen gelb und weiß gar nicht möglich…
Ich bin echt am Überlegen. Nach meinem Verständnis zählt das TFL nicht zur Fahrbahnbeleuchtung. Wobei es schon seltsam ist, dass etwas, was seit mehreren Jahren für Neuwagen verpflichtend ist, in der StVZO nicht erwähnt wird. Aber ähnlich wie bei den Radabdeckungen gibt es da wohl eine Grauzone. Oder Gelbzone
Ich wohne ja nicht im Pott, hier ist die Welt noch in Ordnung. Ich würde nicht damit rechnen, dass ich gleich abgeschleppt würde.
. Am besten verbaust du es wie die meisten hier überhalb der Pedale unter der Abdeckung.
Das ist dann aber auch sofort sichtbar, wenn Du angehalten wirst. Und schnell abziehen geht ja nicht, wenn das Kabel ordentlich verlegt wurde. Von daher ist die normale Version die „sicherste“. Und auch beim 340er wird der Wagen nicht lauter als normal.
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Doch, noch Seitenschweller dran, dann hast du rundherum Anbauteile. Und die musst Du dann schwarz folieren. Dann kannst Du den Dachkantenspoiler gleich mit folieren
Vielleicht ist das der Rennleitung auch gar nicht bewusst... sowas übersieht man ja nicht.
Auf der anderen Seite, wenn's der CSL darf, wie wollen die dann argumentieren? Es gibt in der StVZO keine Vorschriften zum Tagfahrlicht, weil das bei Autos nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Fahrbahnbeleuchtung muss weiß sein, Nebelscheinwerfer dürfen gelb sein, aber das TFL ist keinem von beiden zuzuordnen. Auch nicht dem Parklicht oder den Begrenzungsleuchten (für die es Vorschriften gibt). Die ECE R48 legt zwar weiß für das TFL fest, definiert aber in 2.29.1 die Farbe für weiß in (meiner Meinung nach) recht großzügigen Grenzen. Die TFL beim CSL wurden ja de facto homologiert. Also, vielleicht zählt dieses Hellgelb als Weiß. Wer weiß?