Ja, aber das trifft nicht auf alle EU Fahrzeuge zu, das ist marktspezifisch.
In der Preisliste für AT steht eine Anschlussversicherung für das dritte und vierte Fahrzeugjahr drin, daher würde ich vermuten, dass nur die gesetzliche Gewährleistung gilt. Keine Ahnung, wie in AT die Beweislastumkehr geregelt ist.
Es könnte eine individuelle Vereinbarung sein, die manche Händler anziehen?
In Deutschland ist es eine Werksthematik, da bekommt jeder BMW 2+1 GW ohne Beweislastumkehr, auch wenn er auf BMW selber zugelassen ist und gültig für die ganze EU Plus Schweiz.