das man SOFORT rausgezogen wird glaube ich auch nicht.
Aber hallo!
Veränderungen an der Beleuchtungsanlage sind eine Steilvorlage, da einfach zu erkennen.
Da reicht schon der Austausch von Glühlampen der Kennzeichenbeleuchtung gegen LED Leuchtmittel ohne Zulassung.
Damit erlischt ABE des Kfz was eine sofortige Stilllegung rechtfertigt.
Ich könnte euch jetzt etwas von abgeklebten Rückleuchten am Golf 1 wegen Designanpassung zum Scirocco erzählen, oder der damals so beliebten Teiferlegung des Kennzeichens mit separatem Halter und Beleuchtung. Alles 40 Jahre her, aber damals wie heute sind die Mitgleider der Streckensicherungstruppe auf sowas immer maximal steil gegangen.
BTW - der sofortigen Stilllegung konnte ich damals nur entegehen, weil ich vor Ort alles abgeknibbelt habe und den Originalzustand wieder herstellen konnte.